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Abwasser

Abwasserbeseitigung – eine technische Herausforderung

Eine funktionstüchtige Abwasserbeseitigung ist nicht nur die Grundvoraussetzung für lebendige Gewässer, sie stellt eine unverzichtbare Infrastruktureinrichtung für den modernen Staat dar. Die Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen hat im nationalen und internationalen Vergleich einen hohen Standard. Die Anforderungen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie an die kommunale Abwasserbehandlung sind in Nordrhein-Westfalen flächendeckend umgesetzt. Trotz der bisherigen Anstrengungen und Erfolge stehen weitere Handlungsfelder zur Bearbeitung an – zum Beispiel die Umsetzung der Wasser-Rahmenrichtlinie der Europäischen Union, die Reduzierung des Eintrags von Mikroschadstoffen, der Emscherumbau und die Anpassungsmaßnahmen in Folge des Klimawandels.

Zur Weiterentwicklung der qualitativ hochwertigen Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen ist es erforderlich, sich nicht nur mit den häuslichen Abwasserinhaltsstoffen auseinanderzusetzen, sondern auch den Eintrag von Mikroschadstoffen in die aquatische Umwelt zu vermindern. Arzneimittel und viele weitere Spurenschadstoffe bis hin zu Nanopartikeln gelangen über das Abwasser in die Gewässer. Bei der Reduzierung dieser Stoffe setzen wir auf ein Multi-Barrieren-Konzept. Sowohl die Vermeidung des Einsatzes von Mikroschadstoffen als auch die Rückhaltung an der Quelle und die Elimination in kommunalen Kläranlagen müssen geprüft und umgesetzt werden.


Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen

Mit der Richtlinie des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (91/271/EWG) haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union einheitliche Anforderungen zur Reinigung von kommunalem Abwasser festgelegt. Die Richtlinie definiert Anforderungen an die Kanalisation, Einleitungen aus kommunalen Kläranlagen, die Mischwasserbehandlung und industrielles Abwasser. Sie stellt gleichzeitig einen Mindestumfang der Überwachung von Abwassereinleitungen sicher.

Gemäß Art. 16 der Richtlinie ist für die Öffentlichkeit alle zwei Jahre ein Lagebericht zum aktuellen Stand der Abwasserbeseitigung zu erstellen. Dieser Lagebericht informiert über die Entwicklung und den Stand der Abwasserbeseitigung in NRW mit. Mit Blick auf die Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie wird die Veröffentlichung durch eine umfassende flussgebietsbezogene Darstellung der Abwasseranlagen und ihrer Einleitungen in Gewässer auf CD-ROM ergänzt. Damit gibt die Publikation einen Überblick über den aktuellen Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen sowie über die aktuell anstehenden Handlungsfelder.

Grundlage für diesen Bericht ist die Genehmigungs- und Überwachungstätigkeit der Umweltverwaltung in Nordrhein-Westfalen. Die Erhebung der Daten stellt eine wesentliche Grundlagenarbeit dar, die für die Information der Öffentlichkeit genutzt wird, die aber insbesondere für umweltpolitische, wasserwirtschaftliche und behördliche Entscheidungen unverzichtbar ist. Ihre gesetzliche Grundlage findet sie in § 19 Landeswassergesetz.

Weiter zum Bericht (15. aktualisierte Auflage, Stand: 12/2011):

Weitere aktuelle Meldungen aus dem Interner Link Bereich „Abwasser“.


Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel - Aufgaben und Chancen der Abwasserbeseitigung

In Folge des Klimawandels können kommunale Infrastrukturen durch anhaltende Trockenperioden in den Sommermonaten und durch Überflutungen nach Starkregen in ihrer Funktion beeinträchtigt werden. Aktuelle Beispiele zeigen beispielsweise, dass bei extremen Starkregenereignissen das anfallende Niederschlagswasser durch die heutigen Infrastrukturanlagen (Straßen, Kanalisation, etc.) häufig nicht schadlos abgeleitet werden kann. Nordrhein-Westfalen hat bereits eine Reihe von Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung auf den Weg gebracht, die die Anpassung an die veränderten Randbedingungen infolge des Klimawandels unterstützen.

Der steigende Energiebedarf, die Endlichkeit fossiler Ressourcen und die zu erwartenden Klimaveränderungen erfordern einen deutlichen Wandel in der Energieversorgung und im Energieverbrauch. Dies gilt auch für die Abwasserbeseitigung, die einerseits selbst einen hohen Energiebedarf hat, andererseits aber auch einen Energieträger erzeugt – die vorhandenen Potenziale sind folglich zu nutzen.

Weitere Informationen: Interner Link Themenbereich Abwasserbeseitigung und Klimaschutz



PFT, TOSU, PFOS und so weiter - den Mikroschadstoffen auf der Spur

Der Eintrag anthropogener Spurenstoffe in die Umwelt nimmt weiter zu. So steigt beispielsweise der Arzneimittelkonsum, auch aufgrund einer älter werdenden Gesellschaft und des medizinischen Fortschritts kontinuierlich. Neue Technologien und deren vielfältige Verbreitung, wie die Nanotechnologie, führen ebenfalls zu weiteren Belastungen, deren Auswirkungen auf die Umwelt noch nicht bekannt sind.

Die teilweise allgegenwärtige Verwendung von anthropogenen Stoffen, wie z.B. Medikamenten, Kosmetika oder Industriechemikalien, führt zu nachweisbaren Belastungen der Gewässer. Kommunale Abwässer stellen heute den Haupteintragspfad in die Oberflächengewässer dar. Sie sind jedoch nicht die einzige Quelle. Die Ertüchtigung kommunaler Kläranlagen zur Mikroschadstoffentfernung wird vom Land Nordrhein-Westfalen finanziell unterstützt. Im Rahmen des Förderprogramms „Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW" erfolgt ein Zuschuss von bis zu 70% auf die anfallenden Investitionskosten.

Weitere Informationen: Interner Link Themenbereich Mikroschadstoffe



Jahrhundertprojekt Emscherumbau

Bereits seit Beginn der 90er Jahre wird der Umbau des Emschersystems geplant. Inzwischen ist er in vollem Gange. Das alte System der offenen Abwasserableitung wird Schritt für Schritt aufgegeben und das Schmutzwasser in unterirdischen Abwasserkanälen den Kläranlagen zugeleitet. Die vom Abwasser befreiten Gewässer werden umgebaut und ökologisch verbessert. Dieses größte Infrastrukturvorhaben der Region ist ein Jahrhundertprojekt. Ein vergleichbares wasserwirtschaftliches Projekt gibt es in Europa nicht. Die Geschichte des Ruhrgebiets und der Emscher, die in Holzwickede entspringt und in Dinslaken in den Rhein mündet, sind untrennbar miteinander verbunden. In einigen Bereichen ist sie auch heute noch ein offener Abwasserlauf. Im Raum Dortmund und in Duisburg sind aber bereits die Erfolge der Renaturierung auf vielen Kilometern erlebbar. Dies gilt in gleicher Weise in der ganzen Region für viele Nebenläufe der Emscher.

Weitere Informationen: Interner Link Themenbereich Emscherumbau



Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen – Schutz für Grund- und Oberflächengewässer

Eine Funktionsprüfung von Hausanschlussleitungen schützt die Hausbesitzer vor möglichen Nässeschäden ihres Hauses, die durch zu spätes Erkennen von sanierungsbedürftigen Abwasserleitungen entstehen können. Sie stellt auch sicher, dass keine Grundwasserschäden auftreten können, und sie führt dazu, dass eintretendes Fremdwasser erkannt wird. Deshalb ist Funktionsprüfung sowohl im Sinne des Hausbesitzers als auch der Umwelt und der Öffentlichkeit, die ein Recht darauf hat, vor austretenden Fäkalkeimen und Haushaltschemikalien im Grundwasser geschützt zu werden. Jeder Grundstückseigentümer ist daher nach dem bundesweit geltenden Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet, seine private Abwasseranlage nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Betreiber von Abwasseranlagen sind darüber hinaus verpflichtet, den Zustand, die Funktionsfähigkeit, die Unterhaltung und den Betrieb der Anlagen selbst zu überwachen.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Entwurf für eine Rechtsverordnung für die Funktionsprüfung von Abwasserleitungen vorgelegt. Mit dem nun vorgelegten Entwurf einer Rechtsverordnung setzt die Landesregierung Bundesrecht (Wasserhaushaltsgesetz) um.

Weitere Informationen: Interner Link Themenbereich Funktionsprüfung für Kanalsysteme



Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie in unseren aktuellen Veröffentlichungen:

Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen (15. aktualisierte Auflage, 12/2011)



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