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Wassergefährdende Stoffe

Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Viele Stoffe des täglichen Gebrauchs sind geeignet, bei Kontakt mit Wasser dessen Eigenschaften nachhaltig und auch nachteilig zuverändern. Von solchen wassergefährdenden Stoffen können erhebliche Gefahren für die Oberflächengewässer, das Grundwasser und somit auch für das Trinkwasser als unser wichtigstes Lebensmittel ausgehen. Sollte ein wassergefährdender Stoff den Boden oder das Grundwasser verunreinigen, können erhebliche Sanierungskosten entstehen. Für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind deshalb strikte Regelungen getroffen worden, die dem Vorsorgeprinzip Rechnung tragen, nach dem angesichts der großen potentiellen Gefahren bereits im Voraus die Entstehung von Belastungen oder Schäden vermieden oder weitestgehend verringert werden soll. Die wesentlichen Regelungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen finden Sie im
„Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG)“. Das WHG ist das Rahmengesetz des Bundes zur Ordnung des Wasserhaushaltes mit grundlegenden Bestimmungen über wasserwirtschaftliche Maßnahmen, die den Schutz sowohl des oberirdischen Gewässers (Flüsse, Seen u. a.) als auch der Küstengewässer und des Grundwassers gewährleisten sollen. Konkrete Bestimmungen für den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind in den §§ 19 g – 19 l aufgenommenen worden.
Weitere Ausführungsbestimmungen werden in den länderspezifischen
Verordnungen über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) beschrieben. Die VAwS konkretisiert die Anforderungen, mit denen das Schutzziel des Wasserhaushaltsgesetzes umgesetzt werden soll.
Die VAwS kann für jedermann kostenfrei über die im Internet zugängliche Online-Datenbank „Bürgerservice Landes-RECHT“ (
http://www.recht.nrw.de) heruntergeladen werden.Was sind wassergefährdende Stoffe?
Wassergefährdende Stoffe nach § 19g WHG sind alle festen, flüssigen und gasförmigen Stoffe, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische und biologische Beschaffenheitvon stehenden und fließenden oberirdischen Gewässern sowie von Grundwassernachteilig zu verändern. Für abgestufte Sicherheitsanforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist eine Unterteilung der Stoffe nach Potenzial ihrer Wassergefährdung erforderlich.
Als Maßstab für die Wassergefährdung wurden die Stoffe drei Wassergefährdungsklassen (WGK) zugeordnet:- WGK1: schwach wassergefährdend (z. B. Salzsäure, Natronlauge)
- WGK2: wassergefährdend (z. B. Heizöl)
- WGK3: stark wassergefährdend (z. B. Altöl, Tretrachlorethen (PER))
Die Einstufung von Stoffen und Stoffgruppen erfolgt aufgrund der physikalischen, chemischen und biologischen Stoffeigenschaften nach dem Bewertungsschema der Verwaltungsvorschrift über die Einstufung wassergefährdender Stoffe (
VwVwS) vom 17.05.1999.
Die Klassifizierung der wassergefährdenden Stoffe kann eine Grundlage für abgestufte Sicherheitsanforderungen an Anlagen bei der behördlichen Genehmigung bilden.
Die Einstufung der Stoffe und Unterlagen zur Einstufung können auch unter der Internetadresse des Umweltbundesamtes
(http://www.umweltbundesamt.de) abgerufen werden.Weitere Themen
Aktuell
Anlagen
Betreiberpflichten
Sachverständigenprüfung
Rheinalarm
Sachverständige
Ansprechpartner
Weitere Informationen und aktuelle Messwerte bei akuten Umweltschadensfällen wie "Rheinalarm" und Störfällen finden Sie auf der
Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW.
