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Programm "Lebendige Gewässer" / Wasserrahmenrichtlinie

Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm für die Gewässer und das Grundwasser in Nordrhein-Westfalen

logo_lebendigegewaesserGemäß Artikel 13 der EU-Wasserrahmenrichtlinie wurde für die Gewässer und das Grundwasser in Nordrhein-Westfalen ein Bewirtschaftungsplan und ein Maßnahmenprogramm erarbeitet. Im Wesentlichen geht es dabei um die ökologische Entwicklung der Gewässer in den Flussgebieten von Rhein, Weser, Ems und Maas, um Maßnahmen zur Minderung des Austrags von Nähr- und Schadstoffen aus der Landwirtschaft und um Maßnahmen im Bereich der Abwasserbeseitigung. Der Bewirtschaftungsplan und die dazugehörigen Steckbriefe für die verschiedenen Einzugsgebiete (Planungseinheiten) stellen sämtliche Informationen über die Gewässer und das Grundwasser zusammen. Das entsprechende Maßnahmenprogramm gibt den Akteuren vor Ort einen Handlungsrahmen für Verbesserungen in den nächsten Jahren vor.

Weitere Informationen: Externer Link - öffnet in neuem Fenster www.flussgebiete.nrw.de/Bewirtschaftungsplanung


Lebendige Gewässer in Nordrhein-Westfalen

Luftaufnahme einer Naturlandschaft, rechts ein Rapsfeld, in der Mitte ein kleiner Fluss
Renaturierung in der Hellinghäuser Mersch, Lippstadt
(Quelle: NZO GmbH)

Ein Programm zur Förderung einer nachhaltigen Wasserwirtschaft und einer ökologischen Entwicklung der Gewässer

Bäche und Flüsse verbinden Städte und Dörfer, sie prägen das Landschaftsbild, sind Erlebnisräume und bedeutende Lebens- und Entwicklungsadern für einen reichhaltigen Schatz heimischer Arten. Nicht zufällig liegen viele Biotopverbundflächen im Land an Gewässern.

Die Fließgewässer und Auen wurden schon immer durch den Menschen genutzt. Wasserkraft und Schifffahrt, Landwirtschaft und Siedlungen haben sie geprägt. Oft wurden sie ausgebaut, verlegt, begradigt, aufgestaut oder verrohrt, um viele sinnvolle Nutzungen erst zu ermöglichen. Als Folge dieser Eingriffe wird der gute ökologische Zustand, wie ihn das europäische Wasserrecht heute nach Möglichkeit anstrebt, in vielen Fällen nicht erreicht.

Spätestens bis zum Jahr 2027 sollen in Nordrhein-Westfalen alle Gewässer, die nach europäischen Vorgaben zu bewirtschaften sind, die ökologischen Ziele nach EU-Wasserrahmenrichtlinie erreichen. Das ist entweder der sogenannte gute ökologische Zustand oder an erheblich veränderten Gewässern das gute ökologische Potenzial. Das will das nordrhein-westfälische Umweltministerium gemeinsam mit den Kommunen, mit Wasser- und Bodenverbänden und den sondergesetzlichen Wasserverbänden mit dem Programm „Lebendige Gewässer in Nordrhein-Westfalen“ erreichen.

Ausführliche Fach- und Hintergrundinformationen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Nordrhein-Westfalen, zum Programm „Lebendige Gewässer“ und zu den einzelnen Flussgebieten sowie Hinweise auf aktuelle Publikationen zum Thema erhalten Sie auf unserem Internetportal Externer Link - öffnet in neuem Fenster www.flussgebiete.nrw.de!


Weitere Links:

Broschüren und andere Publikationen zum Thema finden Sie in unserem Interner Link Online-Bestellsystem (auch zum Download)

Weitere Themen der EU-Wasserrahmenrichtlinie

Abwasser

Für einen nachhaltigen Gewässerschutz ist es erforderlich, dass Abwässer umweltverträglich entsorgt werden, d.h. abgeleitet, gereinigt und in den Wasserkreislauf zurückgeführt werden. Die Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen zeichnet sich – auch im nationalen und internationalen Vergleich – durch einen hohen Standard aus. Die Veröffentlichung Interner Link "Entwicklung und Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen" informiert regelmäßig über die Entwicklung und den Stand der Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen.

Trotz der bisherigen Anstrengungen und Erfolge in der Abwasserbeseitigung ist die weitere Verbesserung der Abwasserbeseitigung insbesondere auch im Hinblick auf die Umsetzung der Ziele gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie voranzutreiben. Unter intensiver Beteiligung aller Maßnahmenträger, Nutzer- und Interessengruppen sowie der breiten Öffentlichkeit wurden der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm erarbeitet (Externer Link - öffnet in neuem Fenster www.flussgebiete.nrw.de/Bewirtschaftungsplanung) . Jetzt geht es an die Umsetzung – auch der Abwassermaßnahmen.

Zur Minderung der Stoffausträge durch Abwassereinleitungen sind gemäß Maßnahmenprogramm – in Fortsetzung der bisherigen Gewässerpolitik – quasi flächendeckend Maßnahmen vorgesehen. Die Maßnahmen im Abwasserbereich wurden bezüglich der Belastungsbereiche in Misch- und Niederschlagswasser, Kommunen/Haushalt und Industrie/Gewerbe unterschieden. Ein Maßnahmenschwerpunkt liegt im Bereich der Misch- und Niederschlagswasserbeseitigung. Neben Umsetzungsmaßnahmen sind konzeptionelle Maßnahmen dort vorgesehen, wo die Bewertung bzw. die Ursachen für Defizite unklar sind oder wo im Zusammenhang mit der Fortschreibung der Abwasserbeseitigungskonzepte konzeptionelle Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung (sogenannten Niederschlagswasserbeseitiungskonzepte) zu erarbeiten sind. Zukünftig wird auch die Entfernung von Mikroschadstoffen und Medikamentenrückständen eine große Bedeutung haben.

Grundwasserschutz

Gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie sind für das Grundwasser ein Externer Link - öffnet in neuem Fenster guter chemischer Zustand und ein Externer Link - öffnet in neuem Fenster guter mengenmäßiger Zustand zu erreichen. Derzeit ist etwa ein Drittel der Landesfläche aufgrund von Nitratbelastungen in einem schlechten chemischen Grundwasserzustand einzustufen. Die Nitratbelastungen werden vor allem von der landwirtschaftlichen Flächennutzung verursacht. Wegen der langen Fließzeiten gehen die Belastungen zum Teil auf die frühere landwirtschaftliche Praxis zurück. Aber auch wenn sich die landwirtschaftliche Praxis in den letzten Jahrzehnten geändert hat, trägt auch die aktuelle Bewirtschaftung der Flächen noch zur Belastung des Grundwassers bei. Nicht in allen Bereichen wird durch die Anwendung des geltenden Landwirtschaftsrechts, das stark von der EU geprägt ist, ausreichen, um die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Dort sind weitergehende Maßnahmen zur Reduzierung von Gewässerbelastungen durch Stoffausträge in Oberflächengewässer und in das Grundwasser sowie zur Vermeidung von Einwirkungen auf die Gewässerökosysteme, z.B. bei der Gewässerunterhaltung und der Randstreifennutzung, erforderlich.

Um solche Maßnahmen zu erkennen und gemeinsam mit den landwirtschaftlichen Betrieben umzusetzen, werden den Landwirten Beratungs- und Förderangebote gemacht. Mit der Beratung sollen Schwachstellen identifiziert, die betrieblichen Abläufe optimiert und gewässerschonende Anbaustrategien entwickelt werden. Die Durchführung der Beratung wird von der Externer Link - öffnet in neuem Fenster Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wahrgenommen. Als Teil der vom Land und der EU geförderten Agrarumweltmaßnahmen wird zum Beispiel der Zwischenfruchtanbau gefördert. Durch die Zwischenfrüchte werden Stickstoffverbindungen im Winter im Boden zurückgehalten und der Austrag von Nitrat ins Grundwasser wird gemindert.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

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