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Wer macht was - Immissionsschutz

Verwaltung. Foto: © panthermedia.net / Boris Zerwann

In Nordrhein-Westfalen sind für den Immissionsschutz grundsätzlich die unteren Umweltschutzbehörden der Kreise und kreisfreie Städte zuständig. Für bestimmte Aufgaben sind die Bezirksregierungen als obere Umweltschutzbehörden zuständig. Dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW obliegt als oberster Umweltschutzbehörde die Fachaufsicht über die oberen und unteren Umweltschutzbehörden.


Erste Ansprechpartner sind die unteren Umweltschutzbehörden

Aufgabe des Immissionsschutzes ist der Schutz von Menschen und Umwelt vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Strahlen und ähnliche  Einwirkungen.  Durch Maßnahmen zum Immissionsschutz soll zum Beispiel dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen durch Veränderung der natürlichen Zusammensetzung der Luft, etwa durch Staub oder Stickstoffoxide, vorgebeugt werden. Ziel ist es, die Einwirkungen (Immissionen) auf ein für Mensch und Umwelt langfristig erträgliches Maß zu beschränken.

In Nordrhein-Westfalen sind für den Immissionsschutz grundsätzlich die unteren Umweltschutzbehörden (Kreise und kreisfreie Städte) zuständig. Für bestimmte Aufgaben, beispielsweise für die Genehmigung und Überwachung der meisten größeren Industrieanlagen, sind die Bezirksregierungen als obere Umweltschutzbehörden zuständig.

Dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW obliegt als oberster Umweltschutzbehörde die Fachaufsicht über die oberen und unteren Umweltschutzbehörden. Darüber hinaus wirkt das Ministerium auch über den Bundesrat an der Fortentwicklung  der bundesgesetzlichen Regelungen  zum Immissionsschutz mit.

Im Auftrag des Ministeriums berät und unterstützt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) die Landesregierung in Fragen des Umweltschutzes. Es betreibt in NRW Umwelt-Überwachungsnetze, untersucht und bewertet Umwelteinwirkungen, erarbeitet Konzepte zur Umweltentlastung, entwickelt und pflegt Umwelt-Informations-Systeme, kooperiert mit nationalen und internationalen Institutionen, erteilt Zulassungen und informiert die Öffentlichkeit in allen Fragen des Umweltschutzes.

Bereits seit 1962 existiert in NRW ein Landesbeirat für Immissionsschutz,  dem die am Immissionsschutz beteiligten oder interessierten Kreise sowie Vertreterinnen und Vertreter der durch Immissionen Betroffenen und der Verursacher angehören.  Der Landesbeirat für Immissionsschutz hat die Aufgabe, das Ministerium in allen grundlegenden Fragen des Immissionsschutzes zu beraten.

Ihr Recht als Bürgerin und Bürger. Foto: Iris Woldt/ Panthermedia.net

Mit Beschwerden oder Anfragen kann sich jeder an die zuständigen Stellen wenden. Foto: Iris Woldt/ Panthermedia.net

Ihr Recht als Bürgerin und Bürger

Wenn Sie als Nachbar oder Nachbarin einer Anlage, als Mitglied einer Bürgerinitiative oder auch als Betreiber einer Anlage wissen wollen, welche Inanspruchnahme der Umwelt zulässig ist oder wenn Sie sich beschweren wollen, haben Sie dazu gesetzlich festgelegte Rechte. In all diesen Fragenstellungen sind die Umweltbehörden Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger und werden aktiv, wenn es um die Genehmigung von Tätigkeiten oder deren Untersagung geht.

Beschwerden geben Anlass zu Überprüfungen

Neben der Überwachung umweltrelevanter Anlagen von Amts wegen sind häufig Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern ein Anlass, die Auswirkungen einer Anlage zu ermitteln. Falls Ihnen nicht bekannt ist, welche Behörde insoweit zuständig ist, sollten Sie sich zunächst an das Umweltamt des Kreises oder der Stadt wenden. Bei der zuständigen Behörde können Sie dann erfragen, in welchem Umfang eine bestimmte Tätigkeit oder der Betrieb einer Anlage zulässig ist. Gegebenenfalls wird die zuständige Behörde Ihre Hinweise zum Anlass nehmen, eine Überwachung vor Ort durchzuführen.

Beteiligungsverfahren bei besonders umweltrelevanten Anlagen

Auch in Genehmigungsverfahren werden Bürgerinnen und Bürger dann beteiligt, wenn es sich um besonders umweltrelevante Anlagen handelt. Diese Beteiligung soll zunächst die Anwohner und Nachbarn informieren, welche Änderungen geplant sind, sie soll aber auch sicherstellen, dass die Behörde zusätzliche Informationen von Ihnen erhält. Auch bietet in diesen Verfahren der Erörterungstermin die Möglichkeit, kritische Fragestellungen zwischen dem Antragsteller, der Behörde und den Bürgerinnen und Bürgern zu erörtern.

Informationsfreiheit für die Bevölkerung

Sowohl bei Anfragen wie auch in Konfliktfällen haben Sie als Bürgerin und Bürger nach dem Umweltinformationsgesetz und dem Informationsfreiheitsgesetz einen weitreichenden Informationsanspruch gegenüber den Umweltbehörden. Die Behörden sind verpflichtet, Sie sowohl über Daten zum Zustand der Umwelt, als auch über den Inhalt von Genehmigungsbescheiden oder das Ergebnis von Überprüfungen zu informieren. Eine entsprechende Anfrage kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Die Erteilung der Auskunft ist in aller Regel kostenfrei.

Fachaufsicht durch Bezirksregierungen und Ministerium

Manchmal lassen sich Konfliktsituationen nicht so lösen, dass alle Beteiligten die Lösung akzeptieren. Hier haben Sie als Bürgerin und Bürger mehrere Möglichkeiten, die Tätigkeit der Umweltbehörde überprüfen zu lassen: Sie können sich an die zuständige Fachaufsichtsbehörde wenden (das ist die Bezirksregierung oder das Umweltministerium), Sie können vor dem Verwaltungsgericht klagen und Sie können eine Petition beim Landtag einreichen. Während eine Fachaufsichtsbeschwerde und eine Petition formlos möglich sind und kostenfrei durchgeführt werden, gelten für die kostenpflichtige Klage bestimmte Fristen und Anforderungen, über die Sie die jeweilige Umweltbehörde informiert.

Beteiligung der Menschen dient dem Umweltschutz

Insgesamt gilt: das Immissionsschutzrecht ist notwendigerweise eine komplexe Materie, die auch auf das Engagement der Bürgerinnen und Bürger angewiesen ist. Daher sollten Sie nicht zögern, Ihre Umweltbehörde anzusprechen, die Sie gerne informiert und Ihren Hinweisen nachgeht. Sie sind als Bürgerin und Bürger berechtigt, vorhandene Umweltinformationen abzufragen und Sie haben die Möglichkeit, Entscheidungen überprüfen zu lassen.



Immissionsschutz und Anlagen

In NRW gibt es mehr als 17.000 Industrieanlagen, die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig sind. Zu einem erheblichen Teil handelt es sich um Anlagen der Energieerzeugung, der chemischen Industrie, der Eisen- und Stahlerzeugung sowie um Anlagen zur Abfallbehandlung. Bei der großen Zahl von Anlagen und der von ihnen ausgehenden Emissionen ist der Schutz von Mensch und Umwelt eine besonders anspruchsvolle Aufgabe.

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