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Amtlicher Fachassistent / amtliche Fachassistentin

Amtliche Fachassistenten/amtliche Fachassistentinnen können den amtlichen Tierarzt/die amtliche Tierärztin bei der amtlichen Überwachung unterstützen. Die Aufgaben sowie die Ausbildung dieser Berufsgruppe ist in der Externer Link - öffnet in neuem Fenster Verordnung (EG) Nr. 854/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 mit besonderen Verfahrensvorschriften für die amtliche Überwachung von zum menschlichen Verzehr bestimmten Erzeugnissen tierischen Ursprungs (ABl. L 226/83) in der jeweils geltenden Fassung geregelt. Voraussetzung ist ein Hauptschulabschluss. Die Länder sind ermächtigt, durch Rechtsverordnung weitere Vorschriften über die Durchführung der Schulung und Prüfung sowie Fortbildungsmaßnahmen zu erlassen. Die Ausbildung umfasst mindestens 500 Stunden theoretische Schulung und mindestens 400 Stunden praktische Schulung und schließt mit einer mündlichen Prüfung ab. In Nordrhein-Westfalen wird die Ausbildung an der Externer Link - öffnet in neuem Fenster Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf durchgeführt. Die Externer Link - öffnet in neuem Fenster Rechtsverordnung des Landes zur Ausbildung und Prüfung gibt die Rahmenbedingungen der Ausbildung zum amtlichen Fachassistenten/zur amtlichen Fachassistentin in Nordrhein-Westfalen vor. Anstellungsbehörden sind die kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter.

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