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Lebensmittelkontrolleure

Die Weiterentwicklung der Lebensmittelherstellung, der zunehmend weltweite Handel mit Lebensmitteln, die Vollendung des Binnenmarktes und nicht zuletzt die Lebensmittelskandale der letzten Zeit machen eine Anpassung der Anforderungen an die amtliche Lebensmittelkontrolle in Deutschland und damit auch an das dort tätige Personal erforderlich.

Aus diesem Grunde hat das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft am 17. August 2001 eine neue Lebensmittelkontrolleur-Verordnung (LKonV) erlassen. Danach müssen Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure künftig neben den bereits bestehenden Anforderungen auch befähigt sein, die Einhaltung der Vorschriften über Rückstände, Schadstoffe und neuartige Lebensmittel zu kontrollieren. Die Prüfung technologischer Vorgänge bei der Lebensmittelproduktion erfordert, dass sie die zum Teil komplexen Vorgänge nachvollziehen können müssen. Sie müssen auch befähigt sein, bei Betriebskontrollen betriebseigene Maßnahmen und Kontrollen zu überprüfen und zu beurteilen.

So werden Lebensmittelkontrolleure insbesondere auch über die Einhaltung der zum gesundheitlichen Verbraucherschutz erlassenen Bestimmungen über Rückstände, Umweltkontaminanten, Schadstoffe und über neuartige Lebensmittel ausgebildet. Zu einem besonderen Ausbildungsschwerpunkt hat sich die Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen über betriebseigene Kontrollen entwickelt. Diese sind im Europäischen Gemeinschaftshygienerecht auf der Grundlage des HACCP-Konzeptes verankert.

Diese bundesrechtliche Änderung macht eine Anpassung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen erforderlich. Die neue PDF - Link öffnet in neuem Fenster Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure (APVOLKon NRW) (PDF, 252 KB) wurde am 30. Juni 2005 erlassen.

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