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Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt

Zu den Gegenständen die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, gehören z.B. Teller, Tassen, Gläser, Bestecke, Kochköpfe, Kochlöffel, Pfannen, Schüsseln, Flaschen, Kaffeefilter, Backpapier oder Verpackungsmaterialien wie z.B. Kunststofffolien und -beutel, Papiertüten, Flaschen, Dichtungen, Konservendosen. Auch Gegenstände, die zum Kochen, Braten, Backen und Grillen verwendet werden, sowie Maschinen zur gewerblichen Herstellung von Lebensmitteln, wie Backöfen, Teigknetmaschinen, Fleischwolfe für die Wurstherstellung, Braukessel oder Eismaschinen sind Gegenstände mit Lebensmittelkontakt.

Der Gesetzgeber fordert, dass diese Gebrauchsgegenstände zum einen durch ihre stoffliche Zusammensetzung nicht die Gesundheit des Verbrauchers schädigen. Für die Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, gilt zusätzlich, dass keine Stoffe - ausgenommen unbedenkliche Anteile - aus dem Bedarfsgegenstand auf das Lebensmittel übergehen dürfen.

Da diese Produkte sehr unterschiedlich verwendet werden, werden verschiedenste Materialien für die Herstellung von Bedarfsgegenständen verwendet. Von Metall über Kunststoff bis hin zu Holz. Dabei gibt es einige Substanzen, die aus den Lebensmittelbedarfsgegenständen auf Lebensmittel übergehen können, die gesundheitliche Relevanz besitzen. Es sind dies beispielsweise:

  • Monomere aus Kunststoff-Besteck
  • Weichmacher aus Weich-PVC-Produkten
  • Nickel aus Metall-Küchengeräten
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