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Kosmetika
Kosmetika - jeder benutzt sie bzw. die wenigsten wollen darauf verzichten. Aber was sind kosmetische Mittel bzw. Kosmetika?
Kosmetische Mittel werden äußerlich am Menschen (Haut, Haare, Nägel, Lippen, Zähne, Schleimhäute der Mundhöhle, intime Regionen) angewendet und dienen nicht nur zur Beeinflussung des Aussehens (dekorative Produkte), sondern sind auch Erzeugnisse zur Reinigung, Pflege, zum Schutz und zur Parfümierung.
Nicht zu den kosmetischen Mittel zählen die in der Werbung angepriesenen Schönheitsdragees zur Stärkung von Nägeln und Haaren und zur Verschönerung des Hautbildes, sowie die Carotin- bzw. Bräunungskapseln, da sie innerlich aufgenommen werden und somit auch von Innen wirken. Es gibt viele Produkte, die sich im Grenzbereich der Definitionen „Kosmetische Mittel“ und „Arzneimittel“ bewegen, weil ihnen sowohl kosmetische als auch arzneiliche Wirkungen zugeordnet werden. Dies ist der Fall, wenn ein Gelenkbalsam nicht nur als Massage-, Hautpflege- und Wellnessmittel sondern auch zur Beseitigung von Gelenksschmerzen und Sportverletzungen angepriesen wird. Eine Tiefenwirkung der Substanzen und damit ein Eindringen in tiefere Hautschichten mit einem Übergang von Wirkstoffen in die Blutbahn ist hier erwünscht. Diese Wirkung bleibt Arzneimitteln vorbehalten.
Die rechtlichen Anforderungen für kosmetische Mittel sind im
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und der nationalen Kosmetik-Verordnung geregelt. Kosmetische Mittel sind durch die EU-Kosmetik-Richtlinie europaweit einheitlich geregelt. Kosmetische Mittel müssen sicher sein, d.h. ihr Gebrauch darf auch bei langfristiger Anwendung keine gesundheitlichen Schäden hervorrufen. Der Hersteller sind verpflichtet ihre Produkte einer Sicherheitsbewertung zu unterziehen. Hersteller bzw. Importeure müssen ihre Herstellungs- bzw. Import-Orte der zuständigen Behörde melden.
Des Weiteren dürfen Aussagen, mit denen für kosmetische Mittel geworben werden, den Verbraucher nicht täuschen, sondern müssen wissenschaftlich nachweisbar sein.
