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Pestizidreport

Screenshot der Webseite: www.ilm.nrw.de

Internetportal veröffentlicht Ergebnisse von Pestizid-Untersuchungen

Die Auswertung der Ergebnisse aller in Nordrhein-Westfalen durchgeführten Untersuchungen von Obst und Gemüse auf Pestizide sind in Nordrhein-Westfalen für Verbraucherinnen und Verbraucher frei zugänglich. Im Pestizidreport wird für jede Obst- oder Gemüsesorte, von der landesweit mindestens 20 Proben pro Jahr untersucht werden, eine komplette Auswertung zur Verfügung gestellt. Diese umfasst nicht nur Angaben darüber, wie viele Proben Pestizide enthalten und wie häufig Höchstmengen überschritten sind, sondern auch einen Vergleich der Herkunftsländer und der großen Supermarktketten wie Aldi, Plus, Rewe oder Edeka.

Die Seite wird mindestens einmal pro Woche aktualisiert.

Mit dem Internetportal haben Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, sich umfassend über die Belastung von Obst und Gemüse mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln zu informieren und dies bei ihren Kaufentscheidungen zu berücksichtigen. Gleichzeitig steigt der Druck auf die Importeure und Anbieter, es mit den Eigenkontrollen genau zu nehmen, denn Verstöße gegen die festgesetzten Höchstmengen sind ab sofort für jeden online nachzulesen.

In Nordrhein-Westfalen werden jährlich rund 4.000 Proben Obst und Gemüse auf die Rückstände von etwa 600 verschiedenen Pflanzenschutzmitteln untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden im Informations- und Kommunikationssystem Lebensmittelüberwachung (ILM) beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zusammengeführt und ausgewertet.

Im Pestizidreport sind alle Untersuchungen des laufenden und der drei vorhergehenden Jahre aufgeführt und können als Jahresvergleich oder einzelne Jahresauswertung angezeigt werden. Die Internetseite gibt Auskunft darüber, ob grundsätzlich Pestizide nachweisbar waren, ob dabei die zulässige Höchstmenge überschritten wurde und ob Mehrfachrückstände aufgefallen sind. Aufgeschlüsselt wird außerdem, welche Pestizidwirkstoffe am häufigsten gefunden wurden. Ergänzend bietet der Pestizidreport Kurzinformationen darüber, was Pflanzenschutzmittel genau sind, welche Regeln für Rückstände gelten und wie die Lebensmittelüberwachung untersucht.

Externer Link - öffnet in neuem Fenster Zu den Auswertungen der Untersuchungen auf den Internet-Seiten des nordrhein-westfälischen Informations- und Kommunikationssystems Lebensmittelüberwachung (ILM)

Was sind Pflanzenschutzmittel / Pestizide?

Pflanzenschutzmittel sind chemische oder biologische Wirkstoffe und Zubereitungen, die u.a. dazu bestimmt sind,

  • Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen (z.B. Pilzen, Insekten) zu schützen oder deren schädlicher Einwirkung vorzubeugen,
  • unerwünschte Pflanzen oder Pflanzenteile (Unkräuter) zu vernichten oder
  • ein unerwünschtes Wachstum von Pflanzen zu hemmen bzw. einem solchen Wachstum vorzubeugen.

Ein effektives und nachhaltiges Pflanzenschutzkonzept integriert ackerbauliche Maßnahmen (Fruchtfolge, Sortenwahl, Bodenbearbeitung, Düngung) mit biologischen Maßnahmen (Einsatz bzw. Förderung von Nützlingen) und chemischem Pflanzenschutz.

Wie wird die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Pflanzenschutzmitteln sichergestellt?

Von Pflanzenschutzmitteln dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier ausgehen. Daher dürfen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe (Pestizide) erst in die Praxis eingeführt werden, wenn sie ein langwieriges Zulassungsverfahren durchlaufen haben. Federführend in dem Verfahren ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Für die gesundheitliche Bewertung der Stoffe werden zahlreiche Untersuchungen zu möglichen Formen der Giftigkeit (u.a. akut, langfristig), der Auswirkungen auf das Erbgut und auf die Krebsentstehung durchgeführt. In überwachten Feldversuchen werden die Anwendung des Mittels erprobt und die sich dabei ergebenden Rückstandsmengen gesundheitlich bewertet.

Rückstandshöchstmengen werden so niedrig wie möglich, d.h. nicht mehr als für die angestrebte Verwendung nötig, und niemals höher als gesundheitlich vertretbar, festgesetzt. Damit bei den erzeugten Lebensmitteln die Rückstandshöchstmengen sicher unterschritten werden, legt das BVL bei der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels Wartezeiten zwischen der letzten Anwendung und der Ernte fest.

Für die Verbraucher ist wichtig, dass sich die Höchstmengen nicht auf den essbaren oder sogar zubereiteten Anteil eines Lebensmittels beziehen, sondern auf die Handelsware, also das unverarbeitetete Obst oder Gemüse, wie z.B. Bananen, Orangen und Ananas mit Schale oder Kartoffeln roh, ungewaschen und mit Schale. Der essbare Anteil ist daher meistens deutlich weniger belastet als das Lebensmittel im Ganzen.

Wie sind Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln geregelt?

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind in der konventionellen Landwirtschaft in der Regel unvermeidbar. Primär trägt der Erzeuger bzw. Importeur oder Inverkehrbringer (z.B. Händler, Supermarkt) die Verantwortung dafür, dass die von ihm vertriebenen Lebensmittel in allen Belangen den rechtlichen Anforderungen entsprechen. Beurteilungsgrundlage für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln ist die europäische Verordnung über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebensmitteln und Futtermitteln, in der für die einzelnen Lebensmittel festgelegt ist, bis zu welcher Höchstmenge die jeweiligen Stoffe zulässig und unbedenklich sind. Für Stoffe, deren Anwendung nicht zugelassen ist, gilt pauschal die Nachweisgrenze von 0,01 Milligramm pro Kilogramm als Höchstgrenze.

Tabelle der untersuchten Proben und erfaßten Wirkstoffe

Was tut die amtliche Lebensmittelüberwachung?

Es ist Aufgabe der Lebensmittelüberwachung, die Einhaltung der festgelegten Rückstandshöchstmengen zu kontrollieren, so dass die Rückstände nicht zu einem gesundheitlichen Problem für Verbraucherinnen und Verbraucher werden. In Nordrhein-Westfalen werden deshalb jährlich ca. 4000 Obst- und Gemüseproben aus dem In- und Ausland auf Rückstände von bis zu 600 Pflanzenschutzmittelwirkstoffen (Pestiziden) untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden im Informations- und Kommunikationssystem Lebensmittelüberwachung (ILM) beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz zusammengeführt und ausgewertet. Die Probenahme erfolgt Risiko orientiert, d.h. es werden bevorzugt solche Lebensmittel untersucht, von denen bekannt ist, dass sie häufiger oder höher belastet sind.

Eindeutige Höchstmengenüberschreitungen führen zu amtlichen Maßnahmen gegen den Händler, Importeur oder Erzeuger eines Lebensmittels. Analytisch eindeutig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der nachgewiesene Gehalt mindestens 50% über der festgesetzten Höchstmenge liegen muss. Es ist dabei immer zu berücksichtigen, dass eine Überschreitung der Höchstmengen wegen der hohen Sicherheitsfaktoren bei der Festsetzung in der Regel keine Gesundheitsgefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet.

Darüber hinaus liefert die Rückstandsuntersuchung im Labor immer wieder auch knappe Höchstmengenüberschreitungen im Bereich der methodisch-analytischen Schwankungsbreite, bei denen noch keine amtlichen Maßnahmen ergriffen werden. Im Einzelfall werden auch Stoffe gefunden, deren Anwendung beim untersuchten Lebensmitteltyp gar nicht zulässig ist. Lebensmittel aus biologisch-ökologischem Anbau unterliegen einer strengeren Beurteilung, da bereits der gesicherte Nachweis einer Pestizidanwendung in der Regel eine Irreführung des Endverbrauchers bedeutet.

Was sind Mehrfachrückstände?

Der Begriff „Mehrfachrückstände“ beschreibt, dass bei der Untersuchung einer Probe eines Lebensmittels mehr als ein Pflanzenschutzmittelwirkstoff nachgewiesen werden konnte. Der Nachweis von Mehrfachrückständen wird schon seit langem diskutiert. In der Tendenz nehmen die Mehrfachbefunde zu. Das liegt zum einen in der verbesserten Analytik, die ein breiteres Stoffspektrum erfasst und eine höhere Nachweisempfindlichkeit hat. Zum anderen liegt es am in der Landwirtschaft praktizierten Resistenzmanagement. Die Landwirte sind gehalten, mit verschiedenen Mitteln aus unterschiedlichen Substanzklassen zu spritzen, um die Ausbildung von Resistenzen (führt zur Unwirksamkeit des Pflanzenschutzmittels) zu verringern. Die heute zugelassenen Pflanzenschutzmittel wirken in der Regel selektiv und ermöglichen die gezielte Bekämpfung von bestimmten Schaderregern bei gleichzeitiger Schonung von Nützlingen. Der Einsatz von solchen spezifischen Wirkstoffen führt zu einer höheren Zahl von angewendeten Wirkstoffen.

Eine weitere Ursache ist der Anbau bestimmter Kulturen in kleinbäuerlichen Strukturen. Jeder kleine Betrieb verwendet andere Pflanzenschutzmittel. Wird das Obst und Gemüse hinterher von der Genossenschaft zusammengeführt und vermarktet, bekommt der Verbraucher eine Mischprobe.

Zu toxikologischen Auswirkungen von Mehrfachrückständen im menschlichen Körper gibt es keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse. Rechtliche Regelungen zu Mehrfachrückständen gibt es deshalb auch nicht.

Wozu dient der Pestizidreport Nordrhein-Westfalen?

Die Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich Lebensmittel, die möglichst gering mit unerwünschten chemischen Stoffen belastet sind. Der Pestizidreport Nordrhein-Westfalen bietet auf der Grundlage der Kontrollen der amtlichen Lebensmittelüberwachung aus diesem und den zurückliegenden 3 Jahren einen Anhaltspunkt dafür, welche Lebensmittel stärker und welche weniger stark belastet sind, aus welchen Herkunftsländern die weniger belasteten Produkte kommen und welche Handelsketten strengere Anforderungen an die Eigenkontrolle ihres Obst- und Gemüseangebotes stellen. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass die großen Handelsketten bereits seit einiger Zeit ihre Anforderungen an Zulieferer und Erzeuger hinsichtlich der Rückstandsgehalte von Obst und Gemüse deutlich verschärft haben. Ausserdem ist es sicherlich interessant zu wissen, z.B. welche Salatart hinsichtlich der Pestizidbelastung zu bevorzugen ist. Dem dient ein Vergleich der jeweiligen Produktgruppe. Der Pestizidreport wird regelmäßig mit den neuesten Untersuchungsergebnissen aktualisiert.

Wie funktioniert der Pestizidreport?

Die Bedienung ist ganz einfach: Auf der ersten Seite kann man die interessierende Lebensmittelgruppe aussuchen. Auf der zweiten Seite erhält man eine Übersicht über alle Obst- und Gemüsearten, von denen genügend Proben für eine Auswertung untersucht worden sind. Immer dann, wenn die Probenzahl unterstrichen ist, ist eine umfangreiche Auswertung für das jeweilige Lebensmittel nach den oben beschriebenen Kriterien hinterlegt.

Achtung: Die Entnahme von Proben im Rahmen der Amtlichen Lebensmittelkontrolle dient zur Überprüfung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen im Einzelfall und zielt nicht auf eine repräsentative Marktübersicht. Eine zusammenfassende Aufstellung der erhaltenen Untersuchungsergebnisse lässt daher keine statistisch abgesicherten Rückschlüsse zu, die sich auf die Gesamtheit der Proben eines Jahrgangs, einer Handelskette oder eines Herkunftslandes übertragen ließen!

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