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Smiley


Muster der Smiley-
BescheinigungDer NRW-Smiley - die amtliche Auszeichnung für gute Lebensmittelbetriebe
Dezember 2011 - Transparenz in der Lebensmittelüberwachung ist das erklärte Ziel des nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzministerium.
Seit 2007 werden in Nordrhein-Westfalen Gastronomiebetriebe und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung wie Betriebskantinen oder Krankenhausküchen dann mit einem NRW-Smiley ausgezeichnet, wenn sie bei den regelmäßigen amtlichen Betriebskontrollen gut oder sehr gut abgeschnitten haben.
Für die Verbraucher bedeutet dies: Hier ist ein guter Betrieb, der mit Lebensmitteln einwandfrei und zuverlässig arbeitet und verbraucherschutzrechtliche Vorgaben beachtet.
Im Herbst 2008 wurde das Projekt auf Betriebe ausgeweitet, die unverpackte, leicht verderbliche Lebensmittel direkt an den Verbraucher abgeben, wie Fleischereien und Bäckereien.
Bislang wurden rund 480 Betriebe mit dem NRW-Smiley ausgezeichnet, mit dem Nordrhein-Westfalen bundesweit eine Vorreiterrolle einnimmt. Der Smiley steht dabei nicht nur für vorbildliche Hygiene, sondern genauso für Ehrlichkeit in der Kennzeichnung: Bei der amtlichen Betriebskontrolle wird auch geprüft, ob die Auszeichnung der Lebensmittel korrekt ist. Eine Pizzeria mit Smiley-Auszeichnung bietet keine Käse-Imitate oder nachgemachte Schinkenerzeugnisse auf ihren Produkten an, ohne dies auf der Speisekarte kenntlich zu machen.
Die Teilnahme am Smiley-System ist für die Betriebe freiwillig und mit keinerlei Kosten verbunden.
Mehr zum Thema:
Lesen Sie zum Thema auch die Meldung "Minister Remmel fordert: "Ergebnisse aller Lebensmittelkontrollen veröffentlichen - Smiley verbindlich einführen" vom 13.09.2010- Liste der teilnehmenden Betriebe
(PDF, 76 KB) - Liste der teilnehmenden Kommunen
(PDF, 10 KB) - Merkblatt für Betriebe zum NRW-Smiley-System
(PDF, 14 KB) - Formblatt für die Zustimmung zur Weitergabe von Daten
(PDF, 11 KB) - Einstufungsbogen zum Pilotprojekt Smiley
(PDF, 12 KB) - Erläuterungen zum Einstufungsbogen des Pilotprojekts Smiley für Speisegaststätten
(PDF, 36 KB)
