Navigation
Futtermittel
Futtermittel
Nordrhein-Westfalen ist eines der größten Agrarländer in Deutschland. Die landwirtschaftliche Tierhaltung spielt dabei mit über 30.000 Betrieben eine besondere Rolle. Futtermittel bilden hier die Grundlage für die Erzeugung der vom Tier gewonnenen Lebensmittel wie Fleisch, Milch und Eiern. In Nordrhein-Westfalen sind fast 47.000 Unternehmen erfasst, die sich mit der Herstellung oder der Verarbeitung von Futtermitteln beschäftigen. Hierzu zählen u.a. landwirtschaftliche Betriebe, Mischfutterhersteller und Handelsbetriebe.
Größter Produzent von Futtermitteln ist die Landwirtschaft selbst. In Milchviehbetrieben bilden die Silagen aus Gras oder Mais bzw. die Weidehaltung die Grundlage der täglichen Futterration. In der Schweine- und Geflügelhaltung ist es meist das hofeigene Getreide, welches die Basis der Futtermischung ausmacht. Um die Rationen optimal auszugestalten, kaufen Landwirte in der Regel weitere Komponenten und Ergänzungsfuttermittel hinzu. Häufig nutzen sie die Möglichkeit und beziehen fütterungsfertige Mischfuttermittel, welche vielfach auch als „Alleinfuttermittel“ komplett den Ernährungsbedarf der Tiere decken.
Über drei Millionen Tonnen Mischfuttermittel für landwirtschaftliche Nutztiere werden jährlich in Nordrhein-Westfalen erzeugt. Fast 200 Herstellerbetriebe für Mischfuttermittel sind erfasst. Damit liegt das Land im bundesweiten Vergleich auf Platz zwei. Eine gut ausgebaute Infrastruktur, die Anbindung an wichtige Wasserstraßen sowie die unmittelbare Nähe zur landwirtschaftlichen Tierhaltung und den Verbrauchern zeichnen Nordrhein-Westfalen als idealen Standort aus. Damit ist die Produktion von sowohl Mischfuttermitteln für Nutztiere als auch für Heimtiere über die Landesgrenzen hinaus von Bedeutung.
Futtermittelsicherheit
Mit dem Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit hat die EU im Jahr 2000 die Grundsätze für das europäische Hygienerecht neu festgesetzt. Die EU hat hier klargestellt, dass Futtermittel immer die erste Stufe in der Produktionskette für Lebensmittel tierischer Herkunft bilden. Sichere Futtermittel stehen deshalb ebenso wie Lebensmittel im Zentrum der Verbraucherschutzpolitik von Nordrhein-Westfalen. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ist oberste Landesbehörde für die Lebens- und Futtermittelüberwachung. Das Ministerium ist zuständig insbesondere für die Planung auf Landesebene, für den Erlass von Durchführungsvorschriften, die landesweite Koordination und die fachliche Fortbildung. Die Überwachung wird im Land von den 54 Kreisen und kreisfreien Städten sowie dem
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Verbraucherschutz (LANUV) durchgeführt (siehe auch
Futtermittelüberwachung).Ziel des Ministeriums ist es, das Vertrauen in die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln zu festigen. Vorraussetzung hierfür ist die konsequente Einbeziehung der Futtermittel in die amtliche Überwachung, wie sie in Nordrhein-Westfalen praktiziert wird. Nordrhein-Westfalen setzt damit die einheitliche Betrachtung von Lebensmitteln und Futtermitteln um, wie sie mit der Reform des EU-Hygienerechts in der so genannten „Basisverordnung zur Lebens- und Futtermittelsicherheit, (EG) Nr. 178/2002, festgeschrieben worden ist. Auf nationaler Ebene sind seit dem Jahr 2006 die Anforderungen an die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln in einem einheitlichen
Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) (PDF, 155 KB) zusammengefasst.
