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Hunde
Auswertung der Berichte über in NRW behördlich erfasste Hunde im Jahr 2003
Seit dem 1. Januar 2003 ist das Hundegesetz für das Land NRW (LHundG NRW) in Kraft.
Das Gesetz legt für die Haltung gefährlicher, näher bestimmter und großer Hunde besondere Pflichten und für den Umgang mit diesen Hunden Verhaltungsanforderungen fest. Das LHundG NRW soll zu einem Rückgang der Beißvorfälle in NRW führen und bei den Hundehalterinnen und Hundehaltern zu einem sachkundigen und verantwortungsvolleren Umgang mit ihren Hunden motivieren.
Da sich die Erkenntnisse über die Gefährlichkeit von Hunden und bestimmten Hunderassen verändern hat der Gesetzgeber angeordnet, die Auswirkungen des Landeshundegesetzes NRW nach einem Erfahrungszeitraum von fünf Jahren zu überprüfen. Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seiner „Kampfhunde-Entscheidung“ vom 16. März diesen Jahres den an Rassekataloge anknüpfenden Bundesgesetzgeber verpflichtet, die weitere Entwicklung und insbesondere das Beißverhalten von Hunden zu beobachten, zu überprüfen und zu bewerten. Um diese Überprüfung und Bewertung in NRW vorzubereiten, wurden die für den Vollzug zuständigen Kommunen gebeten, kalenderjährlich bestimmte Informationen im Zusammenhang mit dem Vollzug des LHundG NRW zu berichten. Die Berichte wurden von den Bezirksregierungen zusammengefasst und dem MUNLV übermittelt.
Das Datenmaterial liegt nach In-Kraft-Treten des LHundG NRW erstmals für das Kalenderjahr 2003 vor. Erhoben wurden die behördlich erfassten, im LHundG NRW geregelten Hunde, differenziert nach deren Gefährdungspotential, Beißverhalten, positive und negative Entscheidungen über die Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht sowie straf- und bußgeldrechtliche Verstöße.
Danach ergibt sich für NRW folgendes Bild: I. Hunde nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen)
Insgesamt waren im Jahr 2003 10.089 dieser gefährlichen Hunde in NRW registriert. Hunde der Rasse American Staffordshire-Terrier bilden mit einer Zahl von 4.424 die größte Gruppe, gefolgt von Kreuzungen aus den genannten Rassen mit 3.151 Tieren. Beißvorfälle mit Verletzungen von Menschen wurden 50 mal mit Verletzungen von Tieren 145 mal registriert. Befreiungen von der Anlein- und Maulkorbpflicht wurden 2.264 mal erteilt und 423 mal negativ beschieden. In 27 Fällen wurden gegen die Halter dieser Hunde Strafverfahren und in 467 Fällen Bußgeldverfahren eingeleitet.
II. Hunde nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu)Die Zahl der registrierten Hunde dieser Gruppe beläuft sich auf 10.644 Tiere. Behördlich registriert wurden 65 Beißvorfälle mit Verletzungen von Menschen und 104 Beißvorfälle mit Verletzungen von Tieren. 2.613 positiven Entscheidungen über die Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht stehen hier 544 negative Entscheidungen gegenüber. Insgesamt wurden in dieser Gruppe 5 Strafverfahren allesamt gegen die Halter von Rottweilern eingeleitet. Bei den 302 Bußgeldverfahren betrafen 286 Verfahren die Halter von Rottweilern. III. Hunde nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW (tatsächlich gefährliche Hunde aller Rassen)
Insgesamt wurden in Nordrhein-Westfalen 392 Hunde nach entsprechenden Vorfällen unabhängig von ihrer Rassezugehörigkeit oder Größe als tatsächlich gefährlich eingestuft.
IV. Hunde nach § 11 Abs. 1 LHundG NRW (große Hunde)
In NRW sind 252.102 große Hunde behördlich registriert. Neben den Mischlingen (48.004) und den sonstigen Hunden (107.604) stellen der Schäferhund mit mehr als 50.000 registrierten Tieren, der Golden Retriever mit 19.967 Tieren, der Münsterländer mit 7.792 Tieren und der Berner Sennenhund mit 7.784 Tieren die größte Zahl der Hundepopulation. Hunde der Rasse Dobermann sind in Nordrhein-Westfalen mit 4.804 Tieren registriert. In der Gruppe der großen Hunde haben 413 Beißvorfälle mit Verletzungen von Menschen und 723 mit Verletzungen von Tieren stattgefunden. Insgesamt wurden gegen die Halter großer Hunde 5 Strafverfahren und 2.793 Bußgeldverfahren eingeleitet.
V. Obwohl ein Vergleich mit Vorjahreszahlen nicht möglich ist, lässt sich den berichteten Zahlen jedenfalls Folgendes entnehmen:
- Einen Beißvorfall mit tödlichem Ausgang für einen Menschen gab es in NRW im Jahr 2003 nicht.
- Im Verhältnis zur Population ist der Anteil von Beißvorfällen mit Verletzungen bei gefährlichen Hunden nach § 3 Abs. 2 und Hunden bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW ca. 4 mal so hoch wie bei großen Hunden (vgl. nachfolgende Tabelle).
- Bei der Gruppe der in § 10 Abs. 1 LHundG NRW geregelten Hunde nimmt der Rottweiler nicht nur bei der Zahl der Population (9.521), sondern auch bei den Beißvorfällen und den eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren eine Spitzenstellung ein.
- Die Zahl der nicht bestandenen Verhaltensprüfungen zur Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht bei gefährlichen Hunden (423 ) und bei Hunden bestimmter Rassen (544 ) macht deutlich, dass die Regelungen erforderlich sind.
- Die größte Auffälligkeit bei den großen Hunden zeigt sich bei Hunden der Rasse Dobermann und beim Schäferhund. Bezogen auf die Population ereigneten sich bei Schäferhunden aber nur etwa halb so viele Beißvorfälle wie bei gefährlichen Hunden oder bei Hunden der in § 10 LHundG NRW aufgeführten Rassen.
Übersicht
Gesamtzahlt reg. Hunde Beißvorfälle Straf- verf. OWi- Verf. Mensch % der Population Tier % der Population gefährliche Hunde, § 3 Abs. 2 10.08950(0,5 %)145(1,44 %)27437§ 10 - Hunde 10.64465(0,61 %)104(0,98 %)5284§ 3 Abs. 3 - Hunde 392 ======22 ======(5,61 %)22 ======(5,61 %)3 ======21 ======137(0,64 %)271(1,28 %)35742Große Hunde, § 11 252.102413(0,16 %)72352.793273.227 ======550 ======994 ======40 ======2.793 ======() = %Anteil von Beißvorfällen bezogen auf die gesamte Population §§-Angaben beziehen sich auf das LHundG NRW
Berichtsbogen "Gefährliche Hunde" im Jahr 2003
RasseAnzahl der regis-
trierten Hunde (absolut)Befreiung von der Anlein- und Maulkorb-
pflichtBeißvorfälle mit Verletzungensons-
tige Vor-
fälleStraf- ver-
fahren (§ 19)OWiG- Ver-
fahren (§20)posi-
tiv%nega-
tiv%Mensch%Tier%abso-
lut%§ 3 Abs. 2 Pittbull Terrier 81219924,51708,6270,86111,3591,11359Am. Staffordshire Terrier 4.4241.19827,081814,09260,59741,67541,2216204Staffordshire Bullterrier 71121029,54456,3330,42101,4120,28333Bullterrier 99110710,80393,9430,3090,9130,30039Kreuzungen aus diesen Rassen 3.15155017,45882,79110,35411,30652,065132Summe 10.0892.26422,444234,19500,501451,441331,3227467§ 10 Abs. 1 Alano 931516,1333,2322,150,000,0001American Bulldog 2477731,1793,6410,4041,6210,4004Bullmastiff 2116530,8152,3710,4710,470,0001Mastiff 1515737,7585,300,000,000,00--Mastino Espanol 561526,7923,5711,7935,360,00--Mastino Napoletano 1455336,5532,070,000,0010,6905Fila Brasileiro 451124,4424,440,000,000,00--Dogo Argentino 1524126,9795,920,0031,9721,3205Rottweiler 9.5212.26823,825025,27600,63930,98670,705286Tosa Inu 231147,8314,350,000,000,00--Summe 10.6442.61324,555445,11650,611040,98710,675302Sonstige (§ 3 Abs. 3) 3924310,974110,46225,61225,6192,30321Insgesamt 21.1254.92023,291.0084,771370,652711,282131,0135790Berichtsbogen "Sonstige Hunde" im Jahr 2003
RasseAnzahl der registrierten HundeBeißvorfälle mit Verletzungensonstige VorfälleFeststellung der GefährlichkeitStraf- verfahren (§ 19)OWiG- Verfahren (§20)Mensch%Tier%absolut%absolut%§ 11 Abs. 1 Berner Sennenhund 7.78480,10280,36200,2640,051102Dobermann 4.804190,40330,69440,9270,15-70Deutsch Drahthaar 3.46280,23120,35110,3230,09-22Golden Retriever 19.967130,07230,12450,2360,03-255Mischlinge 48.004650,14130,032220,46100,02-553Münsterländer 7.792110,14110,14200,2650,06-52Schäferhund 35.5191170,332420,681920,54510,141712Schäferhund-Mix 17.166400,23910,53840,49130,08-252Sonstige 107.6041320,122700,252890,27490,053775Summe 252.1024130,167230,299270,371480,0652793
