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Hunde
Landeshundegesetz
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Durchführung des Landeshundegesetzes NRW (vom 19. Dezember 2003, PDF, 26 KB)
Verwaltungsvorschriften zum Landeshundegesetz - Sonstige Informationen zum Thema: Seit 1.1.2007 ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) zuständig für die Anerkennung Sachverständiger und sachverständiger Stellen zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen bzw. zur Durchführung von Verhaltensprüfungen (§ 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1 DVO LHundG NRW). Eine aktuelle Liste mit Anschriften anerkannter Sachverständiger und sachverständiger Stellen finden Sie auf der
Internetseite des LANUV. - Auswertung der Berichte über in Nordrhein-Westfalen behördlich erfasste Hunde (gemäß § 22 LHundG)
Lesen Sie zum Thema auch den Bericht über die Auswirkungen des Landeshundegesetzes und seiner Durchführungsverordnung vom November 2008 auf den
Internet-Seiten des Landtags von Nordrhein-Westfalen.
