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Legehennen

Mehrere weiße Eier in einem viereckigen Eierkarton

Remmel: Agrarministerkonferenz einigt sich auf Kompromiss zur Käfighaltung und auf Importstopp

28.10.2011 - Auf Vorschlag von Nordrhein-Westfalen hat sich die Agrarministerkonferenz auf einen Kompromiss zum Verbot der Käfighaltung in Deutschland geeinigt. Einem Verbot wird zuerst eine Prüfung vorausgehen, wann sich der Umstieg der deutschen Eierproduzenten auf die Kleingruppenhaltung amortisiert hat. Anschließend soll ein genaues Verbotsdatum festgelegt werden.

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hennen

Kleingruppenhaltung von Legehennen soll verboten werden

NRW bringt Antrag in Bundesrat ein

11.02.2011 - In einem gemeinsamen Bundesrats-Antrag mit Rheinland-Pfalz fordert NRW-Tierschutzminister Johannes Remmel eine Erweiterung des Verbots der Käfighaltung von Legehennen auch auf die Kleingruppenhaltung: „Heute bietet sich uns allen eine große Chance: Die Chance, endlich einen Beschluss für den Tierschutz, im Sinne des Grundgesetzes zu fassen und damit eine Regelung gegen die tierschutzwidrige Haltung unserer Mitgeschöpfe, der Tiere, zu verabschieden“, so der Minister heute in seiner Rede vor dem Bundesrat.

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Remmel: Bundesregierung ist bei Käfighaltung in die Schranken gewiesen worden

Minister wertet Urteil als „Sieg für den Tierschutz“

02.12.2010 - NRW-Umweltminister Johannes Remmel hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Käfighaltung von Legehennen begrüßt. „Das Urteil ist ein Sieg für den Tierschutz“, sagte Minister Remmel. „Die schwarz-gelbe Bundesregierung ist bei der Käfighaltung in die Schranken verwiesen worden. Sie ist ein tierpolitischer Sündenfall, der abgeschafft werden muss“.

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Programm zur Bekämpfung von Salmonellen in Betrieben mit Legehennen

Das Hygieneprogramm zur Bekämpfung von Salmonellen in Betrieben mit Legehennen ist bis Ende 2012 verlängert worden. Zur Umsetzung werden insgesamt 600.000 Euro vom Land zur Verfügung gestellt. Ein wichtiger Baustein ist die Ermittlung von Eintragsquellen für Salmonellen und die Vermeidung des Eintrags zum Beispiel mit Hygieneschleusen oder durch die Bekämpfung von Mäusen und anderen Nagern. Die Maßnahmen werden festgelegt durch den betreuenden Tierarzt. Nur bei strikter Einhaltung der Maßnahmen können die Landwirte mit Beihilfen durch die Tierseuchenkasse rechnen. Im Falle positiver Salmonellenbefunde kann dann über die Tierseuchenkasse Beihilfe beantragt werden.

Die erfolgreiche Umsetzung der hohen europäischen Standards in Nordrhein-Westfalen ist auch von Vorteil für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Hinblick auf unbelastete Nahrungsmittel. Durch die Einhaltung der Hygienebedingungen auf allen Stufen der Lebensmittelkette bis hin zum Küchentisch kann die Infektion mit Salmonellen grundlegend vermieden werden.

Weitere Einzelheiten und Merkblätter gibt es bei den Veterinärämtern.

Das Programm kann hier geladen werden:

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