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Rinderkrankheiten / Maul- und Klauenseuche
Bovine Virusdiarrhoe (BVD)
Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) ist eine durch Viren ausgelöste zeitlich begrenzte Durchfallerkrankung, die ausschließlich Rinder betrifft und nicht auf den Menschen übertragbar ist.
Infiziert sich das Kalb schon im Mutterleib, so kann dies zur dauerhaften Ausscheidung des Erregers und zur tödlich verlaufenden Mucosal Disease führen.Aufgrund der wirtschaftlichen Schäden durch das BVD-Virus wurde im Dezember 2008 die BVD-Bundesverordnung veröffentlicht. Sie tritt am 01.01.2011 in Kraft und beinhaltet Einschränkungen im Handel mit Rindern. Erleichterungen im Rinderhandel werden erst nach einer Bestandsuntersuchung und einem zwölfmonatigen Beobachtungszeitraum gewährt. Aus diesem Grund bieten die angepassten NRW-Leitlinien ab dem 01.10.2010 den Betrieben die Möglichkeit, rechtzeitig zum 01.01.2011 der geforderten Status „unverdächtig“ zu erlangen und damit die Vorteile im Rinderhandel zu nutzen.
- Leitlinien des Landes Nordrhein-Westfalen für den Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (
PDF, 33 KB) - Freiwilliges Sanierungsverfahren BVD zur Vorbereitung auf die Bundesverordnung (
PDF, 41 KB)
Bovinen Herpesvirus 1 (BHV1)
Die Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus 1 (BHV1) kann bei Rindern eine vorübergehende Entzündung des Nasenrachenraumes oder des Genitals sowie Störungen der Fruchtbarkeit oder Trächtigkeit auslösen. Auf den Menschen ist der Erreger nicht übertragbar.
Da im Handel mit Rindern insbesondere mit EU-Mitgliedsstaaten oder Drittländern kostenintensive Untersuchungen und Gesundheitsbescheinigungen gefordert werden können, hat sich Nordrhein-Westfalen zum Ziel gesetzt, eine flächendeckende BHV1-Freiheit der Rinderbestände zu erreichen. Derzeit verfügen mehr als 70% der Betriebe über den behördlich anerkannten Status BHV1-frei. Um die verbleibende Lücke zu schließen, wurden die Sanierungsvorgaben in Nordrhein-Westfalen neu gefasst.- Einführung der BHV1-Allgemeinverfügung (
PDF, 35 KB) - Merkblatt "Empfehlungen für Betriebe mit BHV1-Neureagenten" auf den
Internet-Seiten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz.
