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Verbraucherforschung

Verbraucherforschung

Das NRW-Verbraucherschutzministerium, das NRW-Wissenschaftsministerium und die Verbraucherzentrale NRW haben am 9.11.2011 eine Kooperationsvereinbarung über den Aufbau eines „Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW“ (KVF NRW) abgeschlossen.

Ziel der Einrichtung ist die

  • Stärkung der Verbraucherforschung in NRW,
  • Vernetzung von Forschungsaktivitäten,
  • Unterstützung gemeinsamer verbraucherorientierter Forschungsvorhaben,
  • Optimierung von Wissenstransfer,
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der in der Verbraucherforschung tätigen Akteure bei der Einwerbung von überregionalen Fördermitteln,
  • Interaktion durch Informations- und Kommunikationsplattformen sowie die
  • Platzierung der nordrhein-westfälischen Verbraucherforschung national, europäisch und international.

Die gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen haben sich für Verbraucherinnen und Verbraucher in den letzten Jahren durch die Globalisierung, Deregulierung und den technischen Fortschritt stark verändert. Auf der einen Seite haben Konsumenten heute mehr Möglichkeiten des Konsums als jemals zuvor. Auf der anderen Seite hingegen wird das Angebot immer unübersichtlicher.

Dabei sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Entscheidung selbst bestimmen und wohl informiert treffen, ohne von Anderen bevormundet zu werden. Dieses Leitbild ist zwar erstrebenswert, aber nach empirischen Erhebungen nicht realistisch.

Mit dem Kompetenzzentrum soll eine Wissensbasis als Grundlage für evidenzbasiertes verbraucher- und wirtschaftspolitisches Handeln geschaffen werden, um politisches Handeln an den tatsächlichen Bedürfnissen der Verbraucherschaft auszurichten.

Kern des Kompetenzzentrums ist der Aufbau eines Netzwerkes mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die in der Verbraucherforschung in NRW tätig sind. Eine Geschäftsstelle, die bei der Verbraucherzentrale NRW etabliert wird, soll den Aufbau und die Organisation dieses Kompetenzzentrums unterstützen. Ein wissenschaftlicher Beirat berät zudem die Kooperationspartner. In einem ersten Schritt soll die notwendige Vernetzung in der Wissenschaft gefördert und eine Austauschplattform geschaffen werden.

Die Finanzierung der Geschäftsstelle und Anschubfinanzierungen von Förderprojekten erfolgen durch die beiden Landesministerien zunächst für die Dauer der Vereinbarung bis 2014 in Gesamthöhe von bis zu 660.000 €.

Weitere Informationen:

  • Informationen zum Kompetenzzentrum,
    ein Positionspapier des NRW-Verbraucherschutzministeriums zur Stärkung der Verbraucherforschung in Nordrhein-Westfalen und
    ein Thesenpapier der NRW-Verbraucherschutzministeriums, des NRW-Wissenschaftsministeriums und der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zum Leitbild des mündigen Verbrauchers
    finden Sie in der Interner Link Pressemitteilung vom 09.11.2011
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