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Verbraucherinformationen / Warnhinweise
Aktuelle Verbraucherwarnungen aus Nordrhein-Westfalen -
Informationen über nicht sichere Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und FuttermittelNordrhein-Westfalen gehört bei der Verbraucherwarnung zu den Pionieren: Bereits 2008 wurde beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) eine eigene Internet-Seite für Verbraucherwarnungen im Sinne des § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) eingerichtet. Das Land bietet Ihnen auf diesem Portal immer die aktuellsten Informationen zu den Produkten an, bei denen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung sowie die amtliche Futtermittelüberwachung mögliche Gesundheitsrisiken festgestellt oder die vom Hersteller oder Vertreiber zurückgerufen worden sind.
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Verbraucherinformationsgesetz
Seit dem 1. Mai 2008 gilt das Verbraucherinformationsgesetz des Bundes. Damit sind Bundes- und Landesbehörden zur Auskunft in Fragen rund um Lebensmittel, Bedarfsgegenstände und Futtermittel verpflichtet. In Nordrhein-Westfalen gilt das Gesetz darüber hinaus auch für die Kommunen, da sie für die Lebensmittelüberwachung zuständig sind. Damit sind in Nordrhein-Westfalen die Informationsrechte zurzeit weiter gefasst als in vielen anderen Bundesländern. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich mit einem formlosen schriftlichen Antrag an die zuständige Behörde wenden und zum Beispiel nachfragen, ob in der Imbissbude nebenan bei der letzten Betriebskontrolle alles in Ordnung war. Damit lässt das Verbraucherinformationsgesetz weitergehende Auskünfte zu als das bisher geltende Informationsfreiheitsgesetz des Landes.
Für Nordrhein-Westfalen wurde eine verbraucherfreundliche Gebührenregelung geschaffen. Informationen über Rechtsverstöße - also zum Beispiel zu Auffälligkeiten bei der Kontrolle von Gastronomiebetrieben - sowie einfache Informationen gibt es gebührenfrei. Ebenfalls kostenlos sind einfache Auskünfte, etwa über die Herkunft von Lebensmitteln, deren Kennzeichnung oder Herstellung sowie über die Überwachungsmaßnahmen der Behörden. Ist für solche Auskünfte ein erheblicher Bearbeitungsaufwand notwendig, kann die Behörde eine Gebühr von 10 Euro bis maximal 500 Euro erheben. Bei außergewöhnlich hohem Arbeitsaufwand - etwa wenn in umfangreichen Dokumenten einzelne Daten zum Schutz privater Interessen geschwärzt werden müssen - kann die Behörde bis zu 1.000 Euro in Rechnung stellen.
Grundsätzlich können die Behörden auch Gebühren für Kopien und Ausdrucke erheben. Dies wird aber in der Regel nur geschehen, wenn es sich um eine größere Seitenzahl handelt.
Grundsätzlich gilt: Zeichnet sich ab, dass Gebühren in größerer Höhe anfallen werden, informiert die Behörde die antragstellende Person frühzeitig darüber. Die Anfrage kann dann noch zurückgezogen werden.
Muss eine Bitte um Auskunft abgelehnt werden, ist diese Ablehnung in jedem Fall kostenlos. Legt die antragstellende Person gegen diese Ablehnung Widerspruch ein, werden für dessen Bearbeitung Gebühren zwischen 10 Euro und 50 Euro erhoben. Für die Beantwortung der Fragen haben die Behörden bis zu vier Wochen Zeit. Müssen Dritte angehört werden - etwa betroffene Betriebe - kann sich die Frist auf zwei Monate verlängern. Dies gilt nicht, wenn eine Gesundheitsgefahr für die Verbraucherinnen und Verbraucher besteht. Hier informieren die Behörden sofort und von sich aus.
Weiterführende Informationen:
Verbraucherportal für Lebensmittelwarnungen - zentral und bundesweit
Die Bundesländer haben ihr Informationsangebot im Verbraucherschutz erweitert. Erstmals können sich Verbraucherinnen und Verbraucher im Internet zentral über Lebensmittelwarnungen in Deutschland informieren. Im Auftrag der 16 Bundesländer hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) dafür ein eigenes Internetportal eingerichtet. Die Bundesländer veröffentlichen in diesem Portal Warnungen der Lebensmittelunternehmen und der zuständigen Behörden vor Lebensmitteln, die gesundheitsgefährdend oder geeignet sind, die Verbraucherinnen und Verbraucher zu täuschen, und die sich bereits im Handel und damit unter Umständen auch schon beim Konsumenten befinden. Im Portal findet man auch Hinweise der zuständigen Behörden auf weitere Informationen für die Öffentlichkeit oder auf Rücknahme- oder Rückrufaktionen durch Lebensmittelunternehmer.
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Internetportal "Lebensmittelklarheit" der Verbraucherzentralen
Das Internetportal "Lebensmittelklarheit" ist online. Damit schaffen die Verbraucherzentralen eine neue Informations- und Austauschplattform über die Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln. Die neue Plattform bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit, Produkte zu melden, durch die sie sich in die Irre geführt sehen. Von Verbraucherinnen und Verbrauchern gemeldete Produkte werden zunächst von einem Redaktionsteam fachlich eingeschätzt und dürfen anschließend von den verantwortlichen Unternehmen kommentiert werden.
Bei eindeutigen Rechtsverstößen - zum Beispiel bei einem fehlenden Mindesthaltbarkeitsdatum - leiten die Verbraucherzentralen den Fall weiter an die Lebensmittelüberwachung. In einem Expertenforum und in regelmäßigen Chats haben Verbraucherinnen und Verbraucher außerdem die Möglichkeit, Fragen zur Kennzeichnung, Aufmachung, Qualitätserwartungen und Werbestrategien der Anbieter zu stellen. Begleitend zum Internetportal wird die Repräsentativität der im Internet gewonnenen Erkenntnisse zudem durch Marktuntersuchungen und Verbraucherbefragungen überprüft.Träger des Projektes sind die Verbraucherzentrale Hessen und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
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Internet-Suchmaschine "Clewwa" für Verbraucherinnen und Verbraucher
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bietet eine Internet-Suchmaschine speziell für Verbraucherinnen und Verbraucher an. Unter der Adresse
www.clewwa.de können durch die Eingabe von Schlagwörtern Informationen zu den Themen Lebensmittel, Kosmetik, Textilien, Tabak, Bedarfsgegenstände, Futtermittel, Pflanzenschutz, Tiergesundheit, Umwelt und Gentechnik abgerufen werden.Im Unterschied zu gewöhnlichen Suchmaschinen sucht "Clewwa" die gewünschten Informationen nur in eigens für Verbraucherinnen und Verbraucher ausgewählten Internet-Seiten von Behörden, Umwelt- und Verbraucherverbänden, Universitäten und Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Wirtschaftsverbänden sowie Zeitungen, Zeitschriften, Radio- und Fernsehsender und verbraucherrelevanten Online-Portalen.
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