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Wirtschaftlicher Verbraucherschutz

Zur aktiven Verbraucherpolitik des Ministeriums gehört auch, den wirtschaftlichen Interessen der Verbraucherinnen und Verbrauchern Rechnung zu tragen.

Als Verbraucherinnen und Verbraucher sind wir Teilnehmer auf vielen Märkten. Wir kaufen Lebensmittel, HiFi-Geräte und andere Konsumgüter, schließen Mietverträge ab und nutzen Telekommunikationsdienstleistungen. Wir bestellen Energielieferungen und schließen Beförderungsverträge, langfristige Versicherungsverträge oder Last-Minute-Reiseverträge ab. Wir suchen dazu entweder die Geschäftsräume persönlich auf, bedienen uns bereitstehender Automaten oder gehen das Geschäft im Internet, am Telefon oder an der Haustür ein. Regelmäßig stehen wir im Wirtschaftsleben spezialisierten und gut ausgebildeten Anbietern gegenüber, z. B. einer Reiseverkäuferin, einem Versicherungsvertreter oder einer Einzelhändlerin.

Verbraucherinnen und Verbraucher sind dabei häufig in einer schwächeren Position als ihre Geschäftspartner: Sie können z.B. beim Kauf eines Produktes die tatsächliche Qualität des Angebotes nicht vollständig beurteilen, werden vor Abschluss eines Vertrages oft nicht vollständig über dessen Klauseln und Risiken aufgeklärt oder sie haben allein kaum eine Chance, ihre Ansprüche gegenüber einem marktstarken Unternehmen durchzusetzen.

Damit Verbraucherinnen und Verbraucher der anbietenden Wirtschaft auf Augenhöhe begegnen können, setzt sich das Verbraucherschutzministerium für einen gerechten Interessenausgleich zwischen Anbietern und den privaten Verbrauchern ein. Es wirkt im Zuge von Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat daran mit, dass die wirtschaftlichen Interessen der Konsumenten durch konkrete Verbraucherrechte im Zivilrecht und durch verbindliche Vorgaben für das Verhalten der Anbieter ausreichend zur Geltung kommen. Insbesondere auf neuen Märkten gilt es, genau zu prüfen, ob die Voraussetzungen für Markttransparenz und fairen Wettbewerb gegeben sind.

Um die Herausforderungen des immer komplexer werdenden Wirtschaftslebens meistern zu können, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem gut informiert sein, eine ausreichende Marktübersicht haben und das Produktangebot kennen. Nur so können sie als kompetente Nachfrager selbstbestimmt und verantwortlich auf den verschiedenen Märkten agieren. Deshalb sind Verbraucherinformation, anbieterunabhängige Verbraucherberatung und Verbraucherbildung weitere wichtige Instrumente eines wirksamen Schutzes der Verbraucherinteressen. 

Zur Gewährleistung des erforderlichen bürgernahen Informations- und Beratungsangebotes bedarf es nicht zwingend staatlicher oder behördlicher Maßnahmen und Einrichtungen. Diese Aufgabe kann auch von Verbraucherorganisationen wahrgenommen werden. Das Ministerium unterstützt deshalb mit finanziellen Zuwendungen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die als unabhängige Verbraucherorganisation ein umfassendes, von Anbieterinteressen freies Informations- und Beratungsangebot zu beinahe allen Fragen des täglichen Lebens zur Verfügung stellt. Durch die Förderung des Verbraucherschutzministeriums, ergänzt durch kommunale Zuwendungen, ist die Verbraucherzentrale in der Lage, in zur Zeit 54 örtlichen Beratungsstellen mit einem umfangreichen Internetangebot sowie mit Ratgeberbroschüren Hilfestellung im Verbraucheralltag zu geben.

Im Rahmen seiner Verbraucherschutzpolitik ergreift das Ministerium darüber hinaus zusätzliche Aktivitäten zur Stärkung der Finanzkompetenz junger Menschen sowie Maßnahmen eines wirksamen Verbraucherschutzes aus Sicht der älteren Generation 60plus.

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