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Preisangaben

Beim täglichen Einkauf prüfen die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nur die Beschaffenheit und Qualität von Waren und Dienstleistungen, sondern auch der Preis ist ein wesentliches Kriterium für die spätere Kaufentscheidung. Ein fairer Wettbewerb zwischen anbietender Wirtschaft und den Verbrauchern setzt voraus, dass die Kunden frühzeitig – bereits im Zusammenhang mit dem Angebot – erfahren, was ein Produkt oder die angebotene Leistung kostet. Ansonsten besteht kaum die Möglichkeit für den Einzelnen, Waren und Preise objektiv und einfach miteinander vergleichen zu können. Preistransparenz und klare Produktinformation sind wichtige Elemente des Verbraucherschutzes in Nordrhein-Westfalen.

Mit der Preisangabenverordnung hat der Gesetzgeber bundesweit einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der regelt, wer was wie auszeichnen muss. Für den Handel bedeutet das in der Regel, dass alle sichtbaren Waren in einem Geschäft oder auch beispielsweise in einem Schaufenster mit einer Preisangabe versehen sein müssen. Aber wird überall richtig ausgezeichnet?

Die Einhaltung der Beachtung der Pflichten nach der Preisangabenverordnung obliegt den Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden. Aber auch die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst haben die Möglichkeit, sich über falsche, unvollständige oder irreführende Preisauszeichnungen bei den zuständigen Behörden zu beschweren.

Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat 2004 Maßnahmen zur Verbesserung der Preisauszeichnung mit Verbänden des Handwerks, des Einzelhandels und des Dienstleistungsgewerbes vereinbart.

Das Ministerium hat zum Thema Preisangaben zwei Broschüren herausgegeben, die hier kostenlos geladen oder bestellt werden können:

Anischt Umschlag Broschüre "Durchblick bei der Preisauszeichnung"

Durchblick bei der Preisauszeichnung – Was Verbraucherinnen und Verbraucher zur richtigen Preisangabe wissen sollten

Die Broschüre „Durchblick bei der Preisauszeichnung“ (Stand: Oktober 2008) bietet Verbraucherinnen und Verbrauchern anhand von anschaulichen Beispielen einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben, wie Preise von Produkten ausgezeichnet werden müssen. Transparenz bei der Auszeichnung von Preisen und eine korrekte Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen sind bedeutende Elemente des Verbraucherschutzes und Voraussetzung für kluge und ökonomische Kaufentscheidungen.


Ansicht Umschlag Broschüre Preisauszeichnung

Richtig ausgezeichnet! Preisauszeichnungen für den Einzelhandel

Mit der speziell an Einzelhandelsunternehmen gerichteten Broschüre "Richtig ausgezeichnet! Preisauszeichnungen für den Einzelhandel" erhalten Händler eine Handlungshilfe für die richtige Preisauszeichnung. In der Vergangenheit waren bei Überprüfungen von Einzelhandelsgeschäften durch die Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden eine Vielzahl von Mängeln bei der Preisauszeichnung festgestellt worden.

Anhand von Beispielen und ausführlich bebildert werden die wichtigsten Regelungen vorgestellt. So erklärt die Broschüre zum Beispiel, wann zwingend ein Grundpreis – also der Preis pro Kilo oder Liter – angegeben werden muss oder wie lose Waren ausgezeichnet werden müssen, etwa auf dem Wochenmarkt.


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