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Rechtsberatung
Das Ministerium ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nicht befugt, in Einzelfällen rechtsberatend tätig zu werden. Es erfüllt seine Aufgaben in erster Linie durch Vorschläge gesetzlicher Regelungen sowie die Vorbereitung politischer Entscheidungen.
Bitte wenden Sie sich daher bei konkreten Rechtsfragen an Personen oder Stellen, die zur Rechtsberatung befugt sind. Bei Fragen des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes sind dies insbesondere auch die
Verbraucherzentralen. Es gehört zu den satzungsgemäßen Aufgaben der mit staatlichen Mitteln geförderten Verbraucherzentralen, Verbraucher zu beraten, zu informieren und bei der Verfolgung ihrer Rechte zu unterstützen.
