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Umwelt. Naturschutz. Verkehr

Schutzgebiete und wertvolle Naturräume

Braunkehlchen. Foto: Anton Luhr

Schutzgebiete und wertvolle Naturräume

Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen leben rund 18 Millionen Menschen, aber auch mehr als 43.000 Tier-, Pilz- und Pflanzenarten. Ein System aus unterschiedlichen Schutzgebietskategorien dient dem Schutz und der Entwicklung von Natur und Landschaft, Lebensräumen und Arten. Auch Naturparke tragen zur Bewahrung und nachhaltigen Erlebbarkeit wertvoller Naturräume bei.

Lebensräume und Arten: ein Erbe für nachfolgende Generationen

Ob münsterländische Parklandschaft, das Tiefland mit seinen Feuchtwiesen, Heiden und Flusslandschaften oder die weiten Mittelgebirgswälder: Jede dieser Regionen bietet einer Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Doch viele Lebensräume sind inzwischen gefährdet. Schutzgebiete, die in unterschiedlichen Kategorien nach dem Bundesnaturschutzgesetz und europäischem Naturschutzrecht eingerichtet werden können, bewahren ein wertvolles Naturerbe. Derzeit gibt es in Nordrhein-Westfalen
  • einen Nationalpark in der Eifel,
  • mehr als 3.200 Naturschutzgebiete sowie
  • 517 Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH) und 28 Vogelschutzgebiete des Natura 2000-Netzwerks nach europäischem Naturschutzrecht.
Kleinere Objekte – sogenannte "Einzelschöpfungen der Natur" – können nach dem Bundesnaturschutzgesetz als Naturdenkmäler oder Geschützte Landschaftsbestandteile ausgewiesen werden. Aber auch der Baum- und Gehölzbestand eines ganzen Landschaftsausschnittes kann als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen werden. Eine noch relativ neu im Bundesnaturschutzgesetz eingerichtete Schutzkategorie ist das "Nationale Naturmonument". Das einzige Gebiet dieser Art in NRW sind derzeit die "Bruchhauser Steine" auf dem Stadtgebiet von Olsberg im Hochsauerlandkreis. Eine weitere Schutzgebietskategorie sind die Landschaftsschutzgebiete. Sie werden insbesondere wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit oder der besonderen kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft ausgewiesen. Da Tiere und Pflanzen allein in Schutzgebieten langfristig kaum überlebensfähig sind, definiert die Landschaftsplanung nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW Entwicklungsziele für den gesamten Landschaftsraum und setzt Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auch über die Schutzgebiete hinaus fest (zum Beispiel für den Biotopverbund). Zusätzlich dienen verschiedene Förderprogramme der Bewahrung der Kulturlandschaften durch die Unterstützung einer extensiven und nachhaltigen Bewirtschaftung. Neben dem Nationalpark Eifel ermöglichen in Nordrhein-Westfalen rund 100 Wildnisgebiete – fast ausschließlich im Staatswald – eine natürliche Waldentwicklung. Darüber hinaus existieren in Nordrhein-Westfalen über 65.000 gesetzlich geschützte Biotope, wozu beispielsweise Quellbereiche, Moore oder offene Felsbildungen gehören. Diese sind geschützt, ohne dass es einer förmlichen Unterschutzstellung durch eine ordnungsbehördliche Verordnung oder eines Landschaftsplans bedarf. 12 großflächige Naturparke bieten in Nordrhein-Westfalen vielfältige Erholungs- und Naturerlebnisangebote sowie Umweltbildungsprogramme an. Darüber hinaus tragen sie auch zum Schutz und zur Entwicklung wertvoller Naturräume und Kulturlandschaften bei.

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