Zum Inhalt springen

wir.bewegen.nrw

Hauptinhalt

Planungsrecht

Paragraphenzeichen. Foto: Norbert Buch / panthermedia.net

Das NRW-Umweltministerium ist an der Raumordnung, Landes- und Regionalplanung in Nordrhein-Westfalen ebenso beteiligt wie an der Aufstellung und Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans. Es setzt sich dafür ein, die beispielsweise im Landesplanungsgesetz, im Baugesetzbuch und vielen Fachgesetzen verankerten Planungsinstrumente für den Schutz von Mensch, Umwelt und Natur, von Ressourcen und Klima konsequent zu nutzen.


Umweltschutz durch Planung

Der Schutz von Mensch und Umwelt entscheidet sich oft schon bei der großflächigen Planung der städtischen oder regionalen Infrastruktur. 

Darf ein Einkaufszentrum auf der grünen Wiese gebaut werden? Wo werden neue Wohnquartiere, Straßen, Stromtrassen, Kraftwerke oder Windkraftanlagen gebaut? Und wo hat beispielsweise die Natur Vorrang?

Nicht erst beim Bau eines Vorhabens, sondern schon bei der großflächigen Planung der städtischen oder regionalen Infrastruktur entscheiden Bund, Länder und Kommunen oft beispielsweise über die Erhaltung der biologischen Vielfalt eines Naturraums, über den Flächenverbrauch oder die Entstehung und Lenkung von Verkehrsströmen, die Nutzen bringen können, aber auch Energie verbrauchen, dem Klima schaden und Anwohnerinnen und Anwohner mit Lärm und Schadstoffen belasten.


Umweltverträglichkeitsprüfung

Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein gesetzlich geregeltes, systematisches Prüfungsverfahren, mit dem die Auswirkungen von Vorhaben bestimmten Ausmaßes auf die Umwelt schon im Vorfeld festgestellt und bewertet werden.

Weiterlesen