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laermschutz_in_gaststaetten

Lärm im Freien Flexible Arbeitszeiten und lange Ladenöffnungszeiten haben unser Freizeit- und Ausgehverhalten deutlich verändert. An schönen und warmen Tagen sitzen wir oft lange im Freien und genießen in geselliger Runde die gastronomischen Köstlichkeiten. Die Gaststätten und Biergärten haben ihr außengastronomisches Angebot längst bis in die späten Abendstunden ausgebaut. Mit diesem Freizeittrend sind zunehmend Lärmbelästigungen für die Nachbarschaft von Biergärten und Gaststätten verbunden. Zwar ist Rücksichtnahme die beste Konfliktlösungsstrategie, doch sie gelingt nicht immer, so dass es ohne Lärmschutzregeln nicht geht. Benötigt werden objektive Kriterien für eine allgemeingültige Bewertung von störendem Lärm, um daraus für alle verbindliche rechtliche Regeln zu entwickeln. Was ist Lärm, wie wird Lärm gemessen? Lärm ist lästig empfundener oder unerwünschter Schall. Der wichtigste Bewertungsmaßstab für die Beurteilung von Geräuschen ist der Schalldruck, der gemessen und in eine logarithmische Dezibelskala umgerechnet wird, mit deren Hilfe man den Schalldruckpegel in „Dezibel“ (dB) bestimmt. Hohe Frequenzen werden lauter empfunden als tiefe Frequenzen. Daher wird bei den Geräuschmessungen ein zusätzlicher Filter benutzt, der den höheren Frequenzen größeres Gewicht gibt und damit das Lautstärkeempfinden des menschlichen Gehörs nachempfindet. Dieser Filter heißt „A-Filter”, der ermittelte Schalldruckpegel wird daher in Dezibel A (dB(A)) angegeben. Monotone und impulshaltige Geräusche sind besonders lästig, dies wird bei Messungen durch sogenannte Zuschläge berücksichtigt. Man unterscheidet zwischen Ton-, Impuls- und Informationshaltigkeit.


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