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23 B – Naturschutzgebiete Horster Mühle/Hemmerder Wiesen (Landschaftspläne Nr. 4 und 8 des Kreises Unna) Der in der Festsetzungskarte dargestellte Landschaftsraum (siehe Abb. 24) liegt im Nordosten der Stadt Unna und im Südosten der Gemeinde Bönen, am Nordrand des „Haarstrangs“. Er ist Bestandteil des Landschaftsplanes Nr. 4 „Raum Kamen-Bönen“ (nördlicher Bereich des Kartenausschnitts) und des Landschaftsplanes Nr. 8 „Raum Unna“ (südlicher Bereich). Naturschutzgebiet Landschaftsschutzgebiet Naturdenkmal Geschützter Landschaftsbestandteil Feldhecke (3-reihig, 8 m breit) Baumreihe (2 m breit) Kopfbaumreihe (2 m breit) Ufergehölz Saum (8 m breit) Rain (3 m breit) Dieser Landschaftsraum ist wesentlich durch landwirtschaftlich genutzte Flächen geprägt, also vornehmlich durch Ackerflächen. Gleichwohl sind Reste der ehemals vielfältigen bäuerlichen Kulturlandschaft erhalten geblieben. Kleine Eichen-Hainbuchenwälder, Reste von Grünlandflächen, Bachläufe und Hecken, ein paar Klein- gewässer – das sind die naturnahen Inseln in dieser intensiv genutzten Landschaft. Abb. 24 (oben) Festsetzung der Naturschutzgebiete Horster Mühle/Hemmerder Wiesen in zwei aneinandergrenzenden Landschaftsplänen im Kreis Unna. Abb. 25 (links) Luftbild (aus 2012) der Natur- schutzgebiete Horster Mühle und Hemmerder Wiesen.


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