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50 Impressum Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen Referat Öffentlichkeitsarbeit 40190 Düsseldorf Fachredaktion: Referat III-5 Landschaftsplanung, Eingriffsregelung, Großschutzgebiete, Regionalen Gestaltung: Riegel + Reichenthaler, Düsseldorf Bildnachweis: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW), Natur- und Umweltschutz-Akademie Nordrhein-Westfalen (NUA NRW): Abb. 01: G. Hellmann Abb. 02: A. Neitzke Abb. 03: A. Niemeyer-Lüllwitz Abb. 04: A. Neitzke Abb. 05: A. Niemeyer-Lüllwitz Abb. 09: G. Hein Abb. 19, 20, 29, 30 Abb. 32, 33: A. Neitzke Abb. 49 Abb. 50: A. Niemeyer-Lüllwitz Abb. 51: A. Neitzke Abb. 52: G. Hein Abb. 54, 56, 58, 59 Abb. 60: © Geobasisdaten, Bezirksregierung Köln, Abt. 7 Geobasis NRW, 2013 Rhein-Kreis Neuss – Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung: Abb. 10, 11, 12, 13, 17 Abb. 18: Luftbilddaten der Befliegung 2007/2008 der Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss, Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Kataster- und Vermessungsamtes des Rhein-Kreises Neuss unter Beteiligung der Stadt Dormagen Abb. 21: www.multimedia.rhein-kreis-neuss.de Abb. 22, 23, 39, 40 Kreis Unna – Fachbereich Natur und Umwelt: Abb. 14: © Geobasis NRW 2001 Abb. 15: © Geobasis NRW 2009 Abb. 16, 24 Abb 25: © Aerowest 2012, verändert Abb. 26–29, 35–38, 41–47 Naturpark Nordeifel: Abb. 57: © Naturpark Nordeifel Abb. 31, 48: Frank Grawe Titelfoto: Uwe Schmid Seite 8/9: Bernd Obervossbeck Abb. 06: H. Glader Abb. 34: N. Kolster Abb. 53: Torsten Frank Produktion: Die Qualitaner, Düsseldorf Druck: Woeste Druck, Essen Gedruckt auf 100 % Recycling-Papier, ausgezeichnet mit dem Umweltsiegel Euroblume Stand: September 2014 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen. Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemitteln. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.


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