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photovoltaikanlagen auf deponien

3.3. Hinweise zur Bauausführung Bei der Bauausführung muss darauf geachtet werden, dass alle Deponieeinrichtungen durch die Bauarbeiten oder durch den Baustellenverkehr nicht beschädigt oder sonst beeinträchtigt werden. Während der Bauarbeiten darf es nicht zu Beeinträchtigungen des Schutzes des Oberflächen- abdichtungssystems vor Austrocknung, Frost oder Erosion kommen. Die Deponieoberfläche darf nur auf dafür geeigneten Fahrwegen befahren werden. Schädliche Verdichtungen einer bereits fertig gestellten Rekultivierungsschicht sind unbedingt zu vermeiden. Lagerflächen für Materialien sind so anzulegen, dass schädliche Bodenspannungen durch zusätzliche Auflasten vermieden werden. Temporäre Fahrwege sind nach Abschluss der Arbeiten zu entfernen und in diesen Bereichen die Rekultivierungsschicht wiederherzustellen. Vegetationsfreie Flächen sind nach Abschluss der Arbeiten unverzüglich zu begrünen, um möglichst schnell eine geschlossene Vegetationsdecke wiederherzustellen. 3.4. Hinweise zum Rückbau der Anlage Mit dem Ende der Nutzung der Photovoltaikanlage sind alle Einrichtungen, die zum Zwecke des Betriebs der Photovoltaikanlage errichtet worden sind, wieder zu entfernen und die Rekultivierungsschicht nach den Maßgaben der Genehmigung bzw. der Deponieverordnung wiederherzustellen. Dies betrifft insbesondere die Entfernung der Photovoltaikmodule, deren Unterkonstruktion, Leitungen und der Fundamente. Rammpfähle und Schraubanker sind aus der Rekultivierungsschicht zu entfernen. In Bereichen unterentwickelter Vegetation ist ggf. eine Neuanpflanzung geeigneter Gewächse vorzusehen. Erosionsrinnen sind zu entfernen. 13


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