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Studie_Ressourceneffizienz_2015

Ressourceneffizienz in der Ernährungswirtschaft Kapitel 5 | Instrumente zur Unterstützung der rationellen Energienutzung Ein endgültiges Energieeinsparprogramm sollte folgende Punkte enthalten:  Maßnahmen, z.B. Reduzierung der Laufzeiten der Lüftungsanlage um 50 %  Einsparziele, z.B. Verringerung des Erdgasverbrauches um 400 MWh  voraussichtliche Kosten  erwartete Kosteneinsparung  Kapitalrentabilität (ROI)  Festlegung der Verantwortlichkeiten  Fristen für die Umsetzung der Maßnahmen. Dieses Programm muss nach Fertigstellung mit der Geschäftsleitung diskutiert und von dieser bestätigt werden. Dabei ist auch eine geeignete Organisationsstruktur zur Bearbeitung der Energieziele, Erfassung der Daten, regelmäßigen Kommunikation und Weiterentwicklung des Energiemanagementsystems festzulegen und bestenfalls in Aktionsplänen festzuhalten. Spätestens in dieser Phase sollten die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Betriebes einbezogen und über die Absicht einer energetischen Optimierung informiert werden. Es ist wichtig, sie über die Möglichkeiten zur Mitwirkung aufzuklären, in ihrem Tätigkeitsbereich sparsamer mit Energie umzugehen. Denn ein bewussteres Nutzerverhalten trägt erheblich zum Erfolg von Energiesparmaßnahmen bei. Es lohnt sich, die Belegschaft zu motivieren, die betrieblichen Anstrengungen durch Eigeninitiative, Anregungen und Lösungsvorschläge zu unterstützen. Stufe 2: Aufbau wichtiger Managementstrukturen Nachdem nun die Grundlagen zur Einführung eines Energiemanagementsystems vorhanden sind, können im zweiten Schritt wesentliche Managementstrukturen aufgebaut werden. Dabei sollen die vorhandenen Strukturen durch neue Regelungen ergänzt werden. Zunächst sollte durch die Geschäftsleitung die Energiepolitik des Unternehmens definiert werden. Damit legt diese fest, welchen Stellenwert das Thema Energie im Unternehmen besitzt und definiert die Rahmenbedingungen für die Energienutzung des Unternehmens. Existiert bereits eine Unternehmenspolitik, muss diese nur um Energieaspekte ergänzt werden. Dabei sollte mindestens auf folgende Punkte eingegangen werden:  Verpflichtung zum kontinuierlichen Verbesserungsprozess (PDCA-Zyklus) sowie zum sorgsamen Umgang mit Energie  Verpflichtung zur Einhaltung der zutreffenden Gesetze  Festlegung des Geltungsbereichs und der Bilanzgrenzen des Energiemanagementsystems  Verpflichtung der Geschäftsleitung zur „Verfügbarkeit von Informationen sowie aller zur Erreichung der Ziele notwendigen Ressourcen“ Seite 181 von 230


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