Hauptinhalt
Breitbandversorgung
Breitbandverbindungen sind wichtige Voraussetzung für die private und berufliche Nutzung des weltweiten Internets. Sie eröffnen den Zugang zu einer infrastrukturellen Grundausstattung, die vor Ort nicht (mehr) vorhandenen ist. Breitband-Zugang kann dazu beitragen, standortbedingte Nachteile von dörflichen Strukturen auszugleichen – ein wichtiger Faktor angesichts des prognostizierten Bevölkerungsrückgangs in manchen Regionen.
Lebensqualität und Standortfaktor
Internetzugänge, die auch große Datenmengen schnell übertragen, gehören zu einer modernen Infrastruktur und haben sich zu einem wichtigen Standortfaktor entwickelt. Sie gehören wie Verkehrsinfrastrukturen, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen zur notwendigen Daseinsvorsorge und sind sowohl für die Entwicklung der Wirtschaft als auch für die Wohn- und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger von grundlegender Bedeutung.
Zeitgemäße Breitbandinfrastrukturen eröffnen damit den Zugang zu nicht oder als Folge des demografischen Wandels nicht mehr direkt vor Ort vorhandener infrastruktureller Grundausstattung. Sie sind damit insbesondere im ländlichen Raum auch zunehmend Voraussetzung für die Attraktivität von Wohnorten und können standortbedingte Nachteile teilweise ausgleichen.
In ländlichen Regionen herrschen klein- und mittelständische Unternehmen vor. Die vernetzte Zusammenarbeit über Unternehmensgrenzen hinweg, die Auslagerung von Daten und IT-Leistungen und die Automatisierung von Prozessen nehmen kontinuierlich zu. Langfristig kann der ländliche Raum nur dann als Unternehmensstandort attraktiv bleiben, wenn Bandbreiten zur Verfügung stehen, die die Verarbeitung der ständig wachsenden Datenvolumina für internetbasierten Anwendungen zulassen.
Förderung
Der Ausbau der Breitbandversorgung erfolgt durch die vor Ort tätigen Unternehmen. In dünner besiedelten Regionen des Landes lässt sich der Ausbau der Breitbandversorgung für diese Unternehmen häufig nicht wirtschaftlich betreiben. Dort, wo im ländlichen Raum kein marktgetriebener Ausbau der Breitbandversorgung erfolgt, kann der Ausbau der Breitbandversorgung je nach Voraussetzungen im Rahmen von zwei unterschiedlichen Richtlinien gefördert werden.
NGA-Förderung: Die im Sommer 2016 in Kraft getretene NGA-Richtlinie dient der Förderung zukunftsfähiger Hochleistungs-Breitbandnetze – so genannter NGA (Next Generation Access) Netze. In den Wohn- und Mischgebieten des ländlichen Raums, in denen noch kein Netzbetreiber Bandbreiten von mindestens 30 Mbit/s anbietet, sollen die Kommunen in die Lage versetzt werden, die bestehenden Mängel in der Breitbandversorgung über die Kommunalgrenzen hinweg zu beheben. Die Höhe der Förderung wird auf den Betrag von 4 Millionen Euro pro Einzelvorhaben begrenzt. Vorhaben mit einer Fördersumme unter 25.000 Euro werden nicht gefördert (Bagatellgrenze). Die Förderung erfolgt mit Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und der sog. Digitalen Dividende II.
GAK-Förderung: Weiterhin besteht die Möglichkeit, für kleinere, besonders schlecht mit Breitbandanschlüssen ausgestattete Gebiete auch zukünftig die etablierte GAK-Breitbandförderung zu nutzen. Mit Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" können dort, wo Bandbreiten von weniger als 30 Mbit/s vorhanden sind, Vorhaben in Ortsteilen mit max. 10.000 Einwohnern gefördert werden. Die Förderung darf 2 Millionen Euro je Einzelvorhaben nicht überschreiten.
Die Kommunen müssen einen entsprechenden Förderantrag bei der jeweils zuständigen Bezirksregierung einreichen. Über die konkrete Ausgestaltung der jeweiligen Förderung informieren die entsprechenden Förderrichtlinien und Leitfäden.
Weitere Informationen:
zur NGA-Förderung:
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im Ländlichen Raum - Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz vom 19. April 2016
- Breitband-NGA-Förderung: Handlungsanleitung für Kommunen (PDF)
- Leitfaden zur Umsetzung der NGA-Förderung im ländlichen Raum (PDF)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Next Generation-Access im Ländlichen Raum
- Antrag auf Auszahlung zur Förderung des Next Generation-Access im Ländlichen Raum
zur GAK-Förderung:
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume vom 28.12.2018
- Leitfaden zur Umsetzung der Breitbandförderung im ländlichen Raum (PDF)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume
- Antrag auf Auszahlung Breitbandversorgung GAK
bei den zuständigen Bezirksregierungen: