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Tiergesundheit
In den letzten Jahren hat der Begriff der Tiergesundheit einen beachtlichen Bedeutungswandel erfahren. Während früher darunter im Wesentlichen die Freiheit der Tiere von Krankheiten verstanden wurde, bezieht er heute auch das Wohlergehen von Tieren ein. Zum Gesamtkomplex der Tiergesundheit gehören auch die Bereiche Tierarzneimittel und Tierseuchen.

Einfuhr- und Ausnahmegenehmigungen
Infektiöses Material tierischen Ursprungs darf nur mit einer Genehmigung nach Deutschland eingeführt werden. Auch für die Anwendung von ausländischen, in Deutschland nicht zugelassenen Tierimpfstoffen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich.
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Tierseuchen
Eine Tierseuche ist eine Infektion oder Krankheit, die von einem Erreger unmittelbar oder mittelbar verursacht wird, bei Tieren auftritt und von Tier zu Tier übertragen werden kann. Manche Krankheiten können auch von Tieren auf Menschen übertragen werden ("Zoonosen"). Tierseuchen haben oft erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Betriebe und auf ganze Wirtschaftszweige. Ihre Bekämpfung unterliegt daher einer strengen staatlichen Kontrolle.
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Tierarzneimittel
Tierarzneimittel unterliegen weitgehend den gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie die für den Menschen bestimmten Medikamente und müssen ebenfalls den gesetzlichen Ansprüchen an Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit genügen. Die Überwachung der Tierarzneimittelanwendung – und hier speziell in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung – stellt einen behördlichen Aufgabenschwerpunkt dar.
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