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Gebietseigene Gehölze in Nordrhein-Westfalen

An ihren ursprünglichen Standorten gewachsene Vorkommen von Sträuchern und Bäumen sind optimal auf die Bedingungen des Klimas und der Umwelt eingestellt. Ab dem 2. März 2020 dürfen daher nach Bundesnaturschutzgesetz nur noch gebietseigene Gehölze in der freien Landschaft gepflanzt werden. Bestände, die für die Ernte von Saatgut in Frage kommen, können nun in NRW im "Register für gebietseigene Gehölze (GEG)" eingesehen werden.

Seitenzahl/Stand: 8 Seiten; Juli 2017

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