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Fischereirecht
Die Gewässer und die in ihnen lebenden Tiere und Pflanzen sind bedeutende Bestandteile des Naturhaushaltes. Die Erhaltung und Entwicklung dieser Lebensräume mit ihrer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt sind ebenso Voraussetzung für die Nutzung der Fischbestände wie eine gute Wasserqualität. Die geltenden Gesetze und Verordnungen haben das Ziel, die Fischbestände in ihrer natürlichen Artenvielfalt zu schützen und nachhaltig zu nutzen.
Geltende Gesetze und Verordnungen
Die Fischerei ist – historisch bedingt – Ländersache und wird durch das Landesfischereigesetz (LFischG) geregelt.
Weitere Informationen:
Diese Gesetze und Verordnungen gelten derzeit für das Bundesland Nordrhein-Westfalen im Rechtsgebiet der Fischerei: