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Geschützte Arten und Biotope

Feuersalamander. Foto: Jan Preller / Landesbetrieb Wald und Holz NRW

Der Schutz von Arten und Lebensräumen (Biotopen) wird auf europäischer Ebene unter anderem durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) geregelt. Diese bilden die Grundlage für den Aufbau des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000. Die Vorgaben der EU werden im Bundesnaturschutz-Gesetz (BNatSchG) sowie im Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG NW) umgesetzt und konkretisiert.


Gesetzlicher Schutz für die Natur in NRW

Der Schutz der Lebensräume und Arten erfordert neben rechtlichen und vertraglichen Sicherungen weitere art- und lebensraumspezifische Handlungsstrategien. Zur Erhaltung der gefährdeten Arten sind geeignete Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzepte erforderlich. In Biotopschutzkonzepten werden allgemeine Grundsätze für Schutz, Pflege und Entwicklung und Vernetzung der verschiedenen Lebensräume entwickelt und fortgeschrieben. Eine besondere Rolle spielt dabei der landesweite Biotopverbund (§ 35 LNatSchG NW), der aktuell einen Flächenanteil von etwa 12 % der Landesfläche abdeckt. In den kommenden Jahren wird das Biotopverbundkonzept unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Klimawandel weiterentwickelt.

Vor allem die Vorgaben zum Umgang mit gesetzlich geschützten Arten (§ 44 BNatSchG) und mit gesetzlich geschützten Biotopen (§ 42 LNatSchG NW) haben große Bedeutung für die ordnungsgemäße Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft, für Planungs- und Genehmigungsbehörden und auch für die Bürgerinnen und Bürger. Hierzu hat das Land Nordrhein-Westfalen mehrere Online-Informationssysteme entwickelt, die durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) betrieben werden.


Seltene Arten in NRW

Wir stellen Ihnen hier - sozusagen stellvertretend - Arten aus Nordrhein-Westfalen vor, die landesweit gefährdet oder vom Aussterben bedroht sind, die in einigen unserer Kreise und kreisfreien Städten Nordrhein-Westfalens jedoch noch - oder aber aufgrund erfolgreicher Naturschutzmaßnahmen wieder - vorkommen.

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Paragraphenzeichen

Arbeits- und Planungshilfen

Europäische Artenschutzrecht, Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) werden in Nordrhein-Westfalen in verschiedenen Verwaltungsvorschriften umgesetzt. Als Arbeits- und Planungshilfen für Antragsteller*innen, Planungsbüros, Behörden und Verbände bietet das NRW-Umweltministerium einige Veröffentlichungen an, die für Sie auf dieser Seite zusammengestellt wurden.

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Wölfe in Nordrhein-Westfalen

In Europa kehrt der Wolf in alte Lebensräume zurück, in denen er seit fast 200 Jahren ausgestorben war. Aufgrund genetischer Nachweise geht das Landesumweltamt (LANUV) davon aus, dass im Verlauf des Jahres 2018 im Bereich Schermbeck (Kreis Wesel) ein weibliches Tier standorttreu geworden ist. Mit Wirkung zum 01.10.2018 hat das Umweltministerium erstmals ein "Wolfsgebiet" in dem betreffenden Landschaftsraum in NRW ausgewiesen.

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