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Ausgleichszahlungen Natura2000

Das Naturschutzgebiet "Bislicher Insel" bei Wesel. Foto: Ralf Kistowski

Die Ausgleichszahlung für Gebiete mit umweltspezifischen Einschränkungen wird für landwirtschaftlich genutzten Dauergrünlandflächen in NATURA 2000-Gebieten und in bestimmten Naturschutzgebieten gewährt. Die Förderung ist Bestandteil der zweiten Säule des nationalen GAP-Strategieplans. Ziel der Maßnahme ist es, insbesondere die Grünlandbewirtschaftung in den FFH- und EG-Vogelschutzgebieten aufrechtzuerhalten, um damit wichtige Beiträge für den Biotop- und Artenschutz zu leisten.


Anträge an die Landwirtschaftskammer

Zuständige Behörde ist der Direktor der Landwirtschaftskammer NRW als Landesbeauftragter (EU-Zahlstelle). Ansprechpartner sind auch die Kreisstellen der Landwirtschaftskammer, die unteren Naturschutzbehörden und die Biologischen Stationen.


NATURA 2000 in NRW

Die 1979 erlassene EG-Vogelschutz-Richtlinie (V-RL) und die FFH-Richtlinie (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) von 1992 verpflichten die Mitgliedstaaten nach europäischem Recht zur Ausweisung von Gebieten zum Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume. Das Schutzgebietssystem NATURA 2000 fasst diese Flächen zu einem Netzwerk zusammen und bildet die erste einheitliche und umfassende rechtliche Grundlage zum Lebensraum- und Artenschutz in Europa.

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Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete sind wichtige Rückzugsorte und Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten. Zum Schutz seltener, störungsanfälliger Lebensräume und Arten hat hier der Naturschutz Vorrang vor anderen Nutzungsformen. In NRW gibt es 3117 solcher Gebiete zum Schutz der biologischen Vielfalt.

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Grundlagen der Agrarförderung

Die Agrarförderung in Nordrhein-Westfalen unterstützt die tier-, umwelt- und klimagerechte Modernisierung der Landwirtschaft. Schwerpunkte bilden Tierschutz, ökologischer Landbau, Agrarumweltmaßnahmen, regionale Wertschöpfungsketten und Qualitätsproduktion. Das Ziel sind attraktive, lebenswerte ländliche Räume und eine nachhaltige, bäuerliche Landwirtschaft.  

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