Spezialität ist nicht gleich Spezialität! Regionale Spezialitäten, die unter dem Schutz der Europäischen Union stehen, sind Produkte von besonderer Herkunft, überliefertem Rezept und typischem Geschmack. Sie werden mit engem Bezug zum Ort ihrer ursprünglichen Herkunft in bester Qualität und auf traditionelle Weise produziert. Nur den regionalen Herstellungsbetrieben sichert europäisches Recht für diese geschützten Produkte Wertschöpfung und wirtschaftliche Grundlage. Erzeuger von geschützten Spezialitäten können sich durch die Auszeichnung mit einem EU-Siegel sicher sein, dass ihre Produkte vor Missbrauch und Nachahmung geschützt sind.
Seit dem Jahr 1992 schützt die Europäische Union regionale Spezialitäten in drei Kategorien.
Neben der Bezeichnung "garantiert traditionelle Spezialität" hat die EU zum Schutz der landestypischen Besonderheiten zwei weitere Schutzkategorien für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel eingerichtet: die Siegel "geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.)" und "geschützte geografische Angabe (g.g.A.)". Für regionaltypische Spirituosen ist die Bezeichnung "geschützte Angabe (g.A.)" vorgesehen.
Online-Tipp
bei der Europäischen Union (nur in englischer Sprache)