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Nordrhein-Westfalen hebt Sonn- und Feiertagsfahrverbot vorübergehend auf

Dürre am Rhein

Nordrhein-Westfalen hebt Sonn- und Feiertagsfahrverbot vorübergehend auf

Aufgrund der stark eingeschränkten Schifffahrt dürfen Transporte auch an Wochenenden über die Straße fahren

Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen hebt aufgrund der besonderen Niedrigwasser-Situation das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für bestimmte Gütertransporte kurzzeitig auf. Die Ausnahmegenehmigung gilt ab sofort und zunächst bis zum 31. August 2026 für Beförderungen sowie Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers am Rhein stehen. 
Sie gilt nicht für Großraum- und Schwertransporte. Ebenso wird eine Ausnahmegenehmigung der Ferienreiseverordnung erteilt, so dass die Transporte in den kommenden drei Wochen auch samstags fahren können.  

Nordrhein-Westfalen hatte sich für eine branchenoffene und einheitliche Lösung beim Bund eingesetzt, denen er mit diesen Vorgaben gefolgt ist. Die niedrigen Wasserstände schränken derzeit die Transportkapazitäten der Binnenschifffahrt auf dem Rhein und allen großen Wasserstraßen so erheblich ein, dass Produktionsstopps und Unterbrechungen von Lieferketten drohen. Verkehrsminister Oliver Krischer: „Die Einschränkungen stellen viele Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Mit dieser Ausnahme-Regelung stellen wir sicher, dass Lieferketten aufrechterhalten und Versorgungsengpässe vermieden werden können. Die Maßnahme ist ausdrücklich auf die aktuelle außergewöhnliche Lage begrenzt.“

Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für schwere Lkw gibt es bundesweit seit 1956. Es ist in der Straßenverkehrs-Ordnung geregelt und soll die Sonn- und Feiertagsruhe schützen. Grundsätzlich gilt es von 0 bis 22 Uhr für gewerblich eingesetzte Lkw über 7,5 Tonnen sowie für alle Lkw mit Anhänger. Neben dauerhaft ausgenommenen Transporten, etwa bestimmter verderblicher Lebensmittel, wurden in besonderen Versorgungslagen zeitweise weitere Ausnahmen zugelassen.