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06.11.2019

Listerien-Fälle: Verbraucherschutzministerium veranlasst weitere Schwerpunktkontrollen

Verbraucherschutzministerin Heinen-Esser: Unser Ziel ist es, die Abläufe und Funktionsweisen der beteiligten Behörden kontinuierlich zu optimieren und wo erforderlich anzupassen

Aufgrund wiederholter Funde von Listerien in Lebensmitteln hat das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium weitere Schwerpunktkontrollen in diesem Bereich angeordnet. "Wir sehen uns in der Struktur der Lebensmittelkontrollen in Nordrhein-Westfalen gut aufgestellt. Aber unser Ziel ist es, die Abläufe und Funktionsweisen der beteiligten Behörden kontinuierlich zu optimieren und wo erforderlich anzupassen, um weiterhin eine hoch effiziente Überwachung sicherzustellen", sagte Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser.

In einem aktuellen Fall des Nachweises von Listerien in Frikadellen sind möglicherweise betroffene Lebensmittel auch in Nordrhein-Westfalen verkauft worden. Am 2. November 2019 hatte die niedersächsische Firma Fleisch-Krone-Feinkost GmbH abgepackte Fertig-Frikadellen wegen eines Listerien-Verdachts zurückgerufen (www.lebensmittelwarnung.de). Die betroffenen Handelsunternehmen haben unverzüglich die Ware aus dem Markt genommen, Marktaushänge gefertigt und die Behörden über die Maßnahmen unterrichtet.

Dieser Fall und der ebenfalls aktuelle Rückruf betroffener Lebensmittel der Firma Wilke zeigen, dass die Lebensmittelüberwachung in Nordrhein-Westfalen zügig die notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher ergriffen hat. Im Fall Wilke wurden über 4.500 Rückruf-Kontrollen durchgeführt. Zudem hatte das Verbraucherschutzministerium Schwerpunktkontrollen von Fleisch verarbeitenden Betrieben veranlasst. Die jetzt vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vorgelegte Auswertung der Kontrollen der Kreisordnungsbehörden hat keine strukturellen Defizite identifiziert. Wo in Betrieben Vorsorgelücken festgestellt wurden, wurden die Maßnahmen zur Verhütung von Listerien-Infektionen noch einmal durch Anpassungen in den Eigenkontrollsystemen verbessert.

Nordrhein-Westfalen leitet eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Bundesländer und Bundesbehörden, aus Wirtschaft sowie Wissenschaft, die ganz gezielt Themenbereiche identifizieren soll, in denen die Wirtschaftsunternehmen noch stärker tätig werden müssen. Diese Anforderungen werden im Rahmen der geplanten Schwerpunktkontrollen nun verstärkt überwacht werden.

Ein wichtiger Baustein bei der weiteren Optimierung der Lebensmittelkontrollen ist eine bessere Analytik, um Bakterien schneller identifizieren und rückverfolgen zu können. Mit neuen genetischen Analysenmethoden lassen sich auch vereinzelt auftretende Listerieninfektionen beim Menschen einem bestimmten Bakterienstamm zuordnen. So ist es dann auch möglich, diese Bakterienstämme auf das Vorkommen bei Lebensmitteln zurück zu verfolgen.

"Mit diesen Analysemethoden haben die Überwachungsbehörden ein sehr starkes, neues Instrument zur Aufklärung und Rückverfolgbarkeit. Dieser Quantensprung in der Analytik muss umfassend genutzt werden, damit noch mehr potentielle Schwachstellen gefunden werden", sagte Heinen-Esser. An zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen wird diese Analytik derzeit in den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern aufgebaut, so dass sie dann auch flächendeckend eingesetzt werden kann. Damit dürfte es dann gelingen, auch weitere Fälle aufzuklären, die bisher noch unerkannt sind.

Nordrhein-Westfalen hatte sich auch bei dem Stamm Sigma1 (Wilke-Geschehen) aktiv in die Aufklärung eingebracht. In früheren Fällen, wie zum Beispiel beim Cluster Epsilon1a, der im Rahmen einer koordinierten Überwachung der Länder Anfang des Jahres in einem Produkt eines nordrhein-westfälischen Herstellers festgestellt wurde, war es durch die enge Zusammenarbeit der Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder gelungen, das Infektionsgeschehen aufzuklären, die Firma zu sanieren und damit eine Gefahrenquelle zu schließen.

Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden bei möglichen Risiken, die von bestimmten Lebensmitteln ausgehen, durch die Unternehmen und durch die Behörden vor allem über www.lebensmittelwarnung.de informiert. Die Bundesländer werden im Rahmen der nächsten Sitzung der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz am 14. und 15. November in Mainz beraten, wie dieses Portal verbraucherfreundlicher und effizienter gestaltet werden kann, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich auch aktiv über mögliche neue Fälle unterrichten lassen können.