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19.11.2020

Nachweis der Geflügelpest bei einer Wildgans im Kreis Kleve

Appell an Geflügelhalter: Nur durch konsequent eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen können Hausgeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers geschützt werden

In Deutschland sind seit Ende Oktober zahlreiche Geflügelpestfälle bei Wildvögeln an der Nord- und Ostseeküste sowie in Hamburg aufgetreten. Auch in den benachbarten Niederlanden wurde die Erkrankung bei Wildvögeln und auch bereits in Nutzgeflügelbeständen nachgewiesen. Nun hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI; Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) auch den ersten Ausbruch der Geflügelpest in Nordrhein-Westfalen bei einer Wildgans im Kreis Kleve festgestellt. Die verendete Wildgans war in den Rheinauen aufgefunden worden.

"Damit müssen die nordrhein-westfälischen Geflügelhalter jetzt noch wachsamer sein. Nur konsequent eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen können Hausgeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen. Eine Aufstallungspflicht wird zum jetzigen Zeitpunkt für Nordrhein-Westfalen noch nicht angeordnet. Derzeit steht in Nordrhein-Westfalen noch die Prävention im Vordergrund", erläutert Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann. Für Menschen sei das Virus im Regelfall ungefährlich. Bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel kann eine Möglichkeit der Ansteckung nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Zur Vermeidung der Einschleppung von Geflügelpest in Geflügelhaltungen sind alle Halterinnen und -halter dazu aufgerufen, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umsetzen. Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden dürfen. Zudem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand ist dieser unverzüglich tierärztlich zu untersuchen, um das Krankheitsgeschehen abzuklären und eine Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert sein, sollte dies schnellstens nachgeholt werden. Bürgerinnen und Bürger werden darüber hinaus gebeten, weitere Funde von verendeten wildlebenden Wasservögeln oder Greifvögeln dem Veterinäramt des jeweiligen Kreises und der kreisfreien Stadt zu melden.

In den bereits eingerichteten Risikogebieten in Nordrhein-Westfalen, in denen bekanntermaßen zahlreiche Wildvögel überwintern, werden gezielt Kotproben und Tierkadaver eingesammelt und untersucht. Am 6. November hatte das Ministerium Kreise und Städte aufgefordert, eine Risikobewertung nach den Vorgaben der Geflügelpest-Verordnung durchzuführen. Die Risikobewertung ist eine wesentliche Voraussetzung für weitergehende Anordnungen wie zum Beispiel einer Stallpflicht für Freilandgeflügel durch das Veterinäramt.

Hintergrund Aviäre Influenza

Die Aviäre Influenza, auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Die Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza. Sie wird durch sehr virulente (hochpathogene) Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Alle Nutzgeflügelarten, aber auch viele Zier- und Wildvogelarten sind hochempfänglich für die Infektion. Bei Hühnern und Puten werden die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet - teilweise bis zu 100 Prozent. Wasservögel erkranken seltener und oft weniger schwer, scheiden aber dennoch das Virus aus und können als Reservoir für Ansteckungen dienen. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft. Die Grundlage für Präventions- und für Bekämpfungsmaßnahmen ist die Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest.