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20.12.2019

Umweltministerium prüft Nutztierrisse im Wolfsgebiet Schermbeck und möglichen Zusammenhang mit Wölfin GW954f

Ministerin Heinen-Esser: "Wir bewerten die Lage auch im Lichte der neuen Gesetzgebung des Bundes."

Das Umweltministerium prüft derzeit intensiv die Häufung aktueller Nutztierrisse im Wolfsgebiet Schermbeck und einen möglichen Zusammenhang mit der Wölfin GW954f. Dies auch vor dem Hintergrund einer aktuellen neuen Gesetzgebung des Bundes zum Umgang mit potentiell problematischen Wölfen. "Sollte sich herausstellen, dass bei den aktuellen Rissen erneut die Wölfin GW 954f beteiligt war und in den Haltungen der empfohlene erweiterte Herdenschutz umgesetzt wurde, werden wir dies im Lichte der neuen Gesetzgebung des Bundes erneut bewerten", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

In der Nacht von Donnerstag, 19. auf den 20. Dezember 2019 gab es im Wolfsgebiet Schermbeck einen weiteren Nutztierverlust, ein Schaf wurde bei Hünxe gerissen. Zurzeit wird der Riss durch das Landesumweltamt (LANUV) geprüft und bewertet, Genetikproben wurden am Donnerstag binnen 24 Stunden nach dem Rissereignis genommen. In die Gesamtbewertung fließen auch die ebenfalls noch ausstehenden abschließenden Prüfungen und Bewertungen der Nutztierrisse im November im Wolfsgebiet Schermbeck ein.

Am Donnerstag hatte der Deutsche Bundestag ein Gesetz beschlossen, wonach die Prüfkriterien für eine potentielle Entnahme problematischer Wölfe zum Schutz von Schafen und anderen Weidetieren in Deutschland gelockert wurden. Die Neuregelung des Bundestags gibt vor, dass unter bestimmten Bedingungen bereits "ernste wirtschaftliche Schäden" für eine Bewertung eines auffälligen Wolfes relevant sind und Grundlage für eine mögliche Entnahme darstellen könnten. Mischlinge aus Wolf und Hund, sogenannte Hybride, sollen entnommen werden.

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Nutztierrisse, bei denen der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann, werden vom Land auf der gesamten Landesfläche entschädigt, unabhängig von der Frage eingeleiteter und umgesetzter Herdenschutzmaßnahmen oder eines ausgewiesenen Wolfsgebietes, einer Pufferzone oder eines Wolfsverdachtsgebietes. In diesen Gebieten werden seit März 2019 auch die Herdenschutzmaßnahmen mit 100 Prozent gefördert. Damit erfolgt die Förderung des Herdenschutzes mittlerweile auf rund einem Drittel der Landesfläche. In Wolfsgebieten sind ab dem zweiten Jahr nach Einrichtung eines Wolfsgebietes die Umsetzung von Herdenschutzmaßnahmen Voraussetzung für Entschädigungen.

Bundesweite Untersuchungen bestätigen: Einen hundertprozentigen Schutz gegen Wolf-Übergriffe auf Weidetiere gibt es nicht. Funktionierende Elektrozäune senken aber die Zahl erfolgreicher Wolfsübergriffe erheblich. Insofern wird nachdrücklich zu Herdenschutzmaßnahmen geraten. Detaillierte Auskünfte zu Herdenschutzmaßnahmen wie Elektrozäunen, Datenaufzeichnungsgeräten ("Dataloggern") gibt die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, zu den Förderanträgen beraten die jeweiligen Bezirksregierungen in Detmold, Arnsberg, Münster, Köln und Düsseldorf.

Alle weiterführenden Informationen zum Wolf in Nordrhein-Westfalen sind auf dem Internetportal www.wolf.nrw zu finden. Dazu zählen zum Beispiel eine Karte der bisher bestätigten Wolfnachweise in Nordrhein-Westfalen, die Kontakte zu Luchs- und Wolfsberatern sowie die "Förderrichtlinien Wolf".