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13.04.2023

Verkehrsministerium fördert Nahmobilitätsprojekte in Nordrhein-Westfalen mit 6,3 Millionen Euro

Minister Oliver Krischer: Rad- und Fußverkehr sind zusammen mit dem öffentlichen Personennahverkehr das Rückgrat der Mobilität der Zukunft

Die Landesregierung investiert in den weiteren Ausbau der Nahmobilität in Nordrhein-Westfalen: In einem ersten Maßnahmenpaket für dieses Jahr fördert das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr 104 neue Nahmobilitätsprojekte für einen besseren Fuß- und Radverkehr in Nordrhein-Westfalen mit rund 6,3 Millionen Euro. Unterstützt werden Vorhaben in Kommunen und Kreisen, die überwiegend dem nichtmotorisierten Individualverkehr dienen. "Seit Jahren steigt der Bedarf an einer umfassenden und intakten Infrastruktur für den Radverkehr sowie für Fußgängerinnen und Fußgänger. Zusammen mit dem öffentlichen Personennahverkehr bilden sie das Rückgrat der Mobilität der Zukunft", sagt Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer. "Mit dem ersten Teil des Nahmobilitätsprogramms unterstützt das Land zahlreiche Projekte für eine bessere Nahmobilität in den Gemeinden, Städten und Kreisen. Wir fördern unter anderem den Neu- und Ausbau von Gehwegen und die barrierefreie, fußverkehrsgerechte Ausgestaltung von Querungseinrichtungen sowie vorbereitende Maßnahmen wie etwa Modal-Split-Erhebungen der Kommunen."

Seit 2014 bietet das Land Nordrhein-Westfalen mit den Förderrichtlinien Nahmobilität den Gemeinden, Städten und Kreisen einen nahezu vollumfänglichen Förderzugang für Maßnahmen der Nahmobilität an. Es gewährt Zuwendungen für Investitionen und Planungen, Service sowie Kommunikation und Informationen zur Verbesserung des Radverkehrs und anderer Formen der Nahmobilität. Förderfähig sind Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Erneuerung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität, die geeignet sind, ein umweltschonendes, sicheres und nutzerorientiertes Angebot der Nahmobilität zu schaffen und motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität zu verlagern. 

Aufgrund der laufenden Verhandlungen zwischen dem Bund und den Bundesländern zu der Fortführung der Verwaltungsvereinbarung Sonderprogramm "Stadt und Land" werden 2023 durch das Ministerium zunächst die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen gefördert, die nur aus Landesmitteln finanziert werden. Nach Abschluss der Verhandlungen werden in dem zweiten Teil des Nahmobilitätsprogramms die Maßnahmen aufgenommen, die mit Landes- als auch Bundesmitteln finanziert werden.