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03.04.2014

Allianz für die Fläche: Auslobung des NRW-Bodenschutzpreises 2014

Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen und der AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung loben im Rahmen der „Allianz für die Fläche“ in diesem Jahr zum dritten Mal nach 2009 und 2011 den mit 10.000,- Euro dotierten Bodenschutzpreis Nordrhein-Westfalen aus. Die Preisvergabe erfolgt am 20.11.2014 durch Umweltminister Johannes Remmel in Hattingen.

Zum Hintergrund

Die Aufmerksamkeit für den Flächenverbrauch und seine ökologischen und ökonomischen Folgen in Nordrhein-Westfalen ist gestiegen. Dennoch ist das Land noch weit entfernt von einer wirklich effektiven Reduzierung des Flächenverbrauchs. Immer noch werden im mehrjährigen Durchschnitt täglich etwa 10 Hektar Freiflächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen umgewandelt. Höchstens fünf Hektar sollen es im Jahr 2020 sein. Langfristig wird ein Netto-Null-Flächenverbrauch angestrebt.


Der Flächenverbrauch hat neben ökologischen und ökonomischen Folgen auch Folgen für Biotope und den Verlust der natürlichen Bodenfunktionen. Dazu zählen z. B. die Zerschneidung von Landschaften und Landschaftsbildern. Außerdem muss gefragt werden, mit welchen Infrastrukturkosten unterschiedliche Siedlungskonzepte mittel- und langfristig die kommunalen Haushalte belasten und wie sich die absehbare demografische Entwicklung auf Flächennutzung und Kosten der Infrastrukturerhaltung auswirkt. Darüber hinaus bedingt der Flächenverbrauch auch den Verlust von Erholungsmöglichkeiten für die Menschen und verursacht durch zusätzlichen Verkehr und vermehrte Luftschadstoffe durch weitläufige Siedlungsstrukturen eine Schädigung des Klimas.


Diese Aspekte und Fragestellungen müssen in der Zukunft in den Fokus gerückt werden, soll der Flächenverbrauch wirksam und nachhaltig gesenkt werden. Das Flächenrecycling zur Wiedernutzung von Altlasten-Brachflächen ist dabei eine wichtige Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels.


Mit dem in 2014 ausgelobten Bodenschutzpreis sollen Impulse zur Standortverbesserung und Innenentwicklung gesetzt werden. Wesentliche Ziele dieses Wettbewerbs sind die Unterstützung der Wiedernutzung aufgelassener Industrie-, Gewerbe- und Militärstandorte sowie die Stärkung des öffentlichen Bewusstseins zur Reduzierung des Flächenverbrauchs. Gleichzeitig soll die Auszeichnung verdeutlichen, dass Altlasten bei Bau- und Investitionsvorhaben kein unumgängliches Hemmnis bedeuten müssen, der Sanierung von Altlasten aber eine hohe Bedeutung zukommt.


Mit dem Bodenschutzpreis sollen im Jahr 2014 zusätzlich auch Ansätze ausgezeichnet werden, die in besonderer Weise zu einer Aufwertung umgebender Stadtquartiere führen. Neben der Aufbereitung der sanierten Flächen für neue bauliche Nutzungen soll eine Schwerpunktsetzung auch in der Schaffung von Freizeit- und Erholungsflächen sowie der Entwicklung von Flächen für den Biotop- und Artenschutz liegen. Außerdem sind Projekte mit Entsiegelungsmaßnahmen zur Wiederherstellung von natürlichen Bodenfunktionen von besonderem Interesse.

Die Jury

Die eingereichten Projekte werden zunächst von einem Fachgremium vorgeprüft und danach durch eine Jury beurteilt, die aus folgenden Personen besteht:

Dr. Christian Schmidt, Verbandsvorsitzender des AAV (Juryvor Prof. Dipl.-Ing. Harald Burmeier, Vorsitzender des ITVA Ingenieurtechnischer Verband für Altlastenmanagement und Flächenrecycling e. V.
Dr. Thomas Delschen, Vertreter des Präsidenten des Landesamtes für Natur, Umwelt, und Verbraucherschutz NRW
Dipl.-Ing. Ernst Herbstreit, Vorstandsmitglied der Architektenkammer NRW
Dr. Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Industrie- und Handelskammern NRW
Prof. Dr. Stefan Siedentop, Geschäftsführer des ILS Institut für Landesplanung und Stadtentwicklung
Dipl.-Geogr. Anke Sonnenschein, Kommunale Spitzenverbände NRW
Mark vom Hofe, Vorsitzender der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW (LNU)

Teilnehmer

Der Landeswettbewerb richtet sich an alle Akteure aus dem öffentlichen oder privaten Sektor, an Kooperationen, Arbeitsgemeinschaften, Partnerschaften, wie z. B. Ingenieur- und Planungsbüros, Architekten, Landschaftsarchitekten, Projektentwickler, Stadtplaner, Grundstückseigentümer, Sanierungsunternehmen, Bauträger, Baufirmen sowie Gemeinden, Gemeindeverbände, Zweckverbände und kommunale Arbeitsgemeinschaften.

Eingereicht werden dürfen Projekte, die auf baulich vorgenutzten Flächen in Nordrhein-Westfalen im Zeitraum von 2008 bis 2013 realisiert wurden und eine Folgenutzung erkennen lassen. Voraussetzung ist ferner das Einverständnis aller am Projekt Beteiligten zur Teilnahme am Wettbewerb.