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21.09.2020

Düngeregulierung: Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit in Sicht

Keine größeren Anpassungen für Nordrhein-Westfalen zu erwarten. Heinen-Esser: „Wir können unser Grundwasser effektiv schützen, ohne die Landwirtinnen und Landwirte zu überfordern.“

Die nordrhein-westfälische Umwelt- und Landwirtschaftsministerin hat die am vergangenen Freitag vom Bundesrat verabschiedete Allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten begrüßt.

Hierzu erklärt Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Ursula Heinen-Esser: „Dies war der nächste wichtige Schritt, um auch bundesweit Rechtssicherheit und damit Planungssicherheit für Landwirtinnen und Landwirte zu erlangen. Es freut mich, dass wir mit unserem Ansatz der Binnendifferenzierung und unserer Landesdüngeverordnung wesentliche Grundlagen für die Festlegung auch des bundesweiten Rahmens beisteuern konnten.“

Bis zum 1. Januar 2021 muss nunmehr eine einheitliche Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete durch die Länder erfolgen, um eine Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens zur EU-Nitratrichtlinie zu verhindern. Nordrhein-Westfalen hatte bereits im März 2020 mit der Verabschiedung der Landesdüngeverordnung eine stärkere Binnendifferenzierung nitratbelasteter Gebiete auf Basis neuer Messungen und Modellierungen umgesetzt. Die Methodik, mit der Nordrhein-Westfalen im März seine Gebiete neu ausgewiesen und nach fachlichen Kriterien differenziert hat, wurde in der Verwaltungsvorschrift weitgehend übernommen. So trägt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift in weiten Teilen die Handschrift Nordrhein-Westfalens.

Damit ist davon auszugehen, dass es in Nordrhein-Westfalen im Vergleich zu den bereits im März mit der Novelle der Landesdüngeverordnung neu ausgewiesenen Gebieten nur sehr wenig Änderungen geben wird. Die insgesamt betroffene Fläche wird sich höchstens leicht erhöhen. Erstmalig in Nordrhein-Westfalen ausgewiesen werden zudem Gebiete in Einzugsgebieten von Oberflächengewässern, die nachweislich durch Phosphateinträge aus der Landwirtschaft belastet sind. Dort werden zusätzliche Anforderungen für die Phosphatdüngung zur Minderung dieser Einträge gelten. Neben einer Pflicht zur Analyse eingesetzter Wirtschaftsdünger, die auch in den nitratbelasteten Gebieten gilt, soll es hier eine Pflicht zur regelmäßigen Schulung zur gewässerschutzorientierten Optimierung der Phosphatdüngung geben. Auch strengere Abstandsregeln zu Gewässern sind in der Diskussion.

„Durch eine effiziente und praktikable Düngeregulierung können wir unsere Gewässer effektiv schützen, ohne die Landwirtinnen und Landwirte zu überfordern. Eine differenzierte Herangehensweise ist dabei die Voraussetzung für die Akzeptanz zusätzlicher Maßnahmen“, so Heinen-Esser.

Die Überprüfung der ausgewiesenen Gebiete wird aktuell durch das Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (LANUV) in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer nach der in der jetzt verabschiedeten Verwaltungsvorschrift festgelegten Methodik überarbeitet. Zeitgleich wird die Landesdüngeverordnung an diese Gebiete und die nach der im April 2020 in Kraft getretenen neuen Bundesdüngeverordnung angepasst. Die neue Landesdüngeverordnung mit den in diesen Gebieten geltenden strengeren Anforderungen muss zum 1.1.2021 in Kraft treten. In den kommenden Wochen (ab Anfang Oktober) ist die Beteiligung der Verbände an dem Verordnungsentwurf vorgesehen. Bis Ende des Jahres muss daher auch die neue Kulisse der betroffenen Gebiete veröffentlicht sein.