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28.02.2014
Fleischrückruf in den Niederlanden - Ministerium weitet Untersuchungen wegen neuer Lieferlisten aus
Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat am Dienstag (25. Februar) nach neuen Informationen aus den Niederlanden die Untersuchungen im Zusammenhang mit dem Fleischrückruf des niederländischen Schlachthofes Van Hattem Vlees B.V. (NL 758 EG) in der Provinz Gelderland ausgeweitet.
Niederländische Behörden hatten am Freitag (21. Februar) im Rahmen einer Folgemeldung im Europäischen Schnellwarnsystem darüber informiert, dass die Rückverfolgbarkeit der Produkte des betroffenen Betriebes lückenhaft ist und hat daraufhin die Rücknahme für sämtliche Waren des Schlachthofes für den Zeitraum 01.01.2012 bis 23.01.2014 angeordnet. Dabei handelt es sich um alle Fleischwaren, nicht nur um die Produkte, die im Verdacht stehen, Pferdefleisch zu enthalten. Insgesamt hat der Schlachthof rund 28.000 Tonnen ausgeliefert. Davon sind während des gesamten Zeitraums rund 1030 Tonnen nach NRW gegangen.
Konkrete Lieferlisten sind am Montag (24. Februar) im Ministerium eingegangen. Am 25. Februar 2014 wurden die zuständigen Kreisordnungsbehörden durch das Landesumweltamt (LANUV) aufgefordert, sämtliche Lieferwege zu ermitteln und die betroffenen Betriebe zu kontrollieren. Insgesamt sind in NRW davon 34 Betriebe in 19 Kreisen betroffen. Außerdem hat das Ministerium veranlasst, das bei noch gefundenen Produkten Proben entnommen und analysiert werden, um einen möglichen Kennzeichungsverstoß oder gar eine Belastung der Waren festzustellen.
Das Landesumweltamt (LANUV) hat die Städte und Kreise aufgefordert, die Rücknahme noch vorhandener Restmengen zu überwachen und die Mengen hergestellter Produkte zu ermitteln.
Aktualisierung 31. März 2014:
"Die Rücknahme der Produkte des niederländischen Unternehmens erfolgte auf Grund der fehlenden Rückverfolgbarkeit. Es handelt sich dabei um ein nicht sicheres Lebensmittel nach EU-Vorgaben. Daher wurden sämtliche noch vorhandenen Produkte sichergestellt. Um zu überprüfen, ob eine Kontamination mit Pferdefleisch bestand, das nicht deklariert worden war, wurden die sichergestellten Produkte auf Pferdefleischanteile untersucht.In keiner amtlichen Probe konnten Pferdefleischbestandteile nachgewiesen werden."