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08.05.2018

Kabinett verabschiedet Eckpunkte für eine Novelle des Jagdrechts

Entwurf zur Überarbeitung des Landesjagdgesetzes geht in die Verbändeanhörung

Noch vor der Sommerpause sollen eine Novelle des Landesjagdrechts und eine neue Kormoranverordnung im nordrhein-westfälischen Landtag beraten werden. Das Kabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Eckpunkte für die Überarbeitung des Landesjagdgesetzes verabschiedet und damit den Weg für die Verbändeanhörung und das parlamentarische Verfahren freigemacht. Mit der Novellierung soll das Jagdrecht in Nordrhein-Westfalen wieder stärker an bundesrechtliche Vorgaben angepasst werden.

Über 90.000 Jägerinnen und Jäger kümmern sich in Nordrhein-Westfalen um das Wild und seine Lebensräume. "Mit Hege- und Pflegemaßnahmen sichern Jägerinnen und Jäger die Artenvielfalt und sorgen für funktionierende Ökosysteme. Sie vermitteln Know How über die Natur an folgende Generationen, zum Beispiel mit rollenden Waldschulen oder Projekten zum Nistkastenbau. Darüber hinaus ist die Jagd auch ein Teil unserer Tradition und Kultur", sagt Umweltministerin Christina Schulze Föcking.

Eckpunkte der Jagdrechts-Novelle sind zum Beispiel die Wiederausrichtung der Liste jagdbarer Arten an die des Bundesjagdgesetzes, die Anpassung der Jagd- und Schonzeiten unter Beachtung der Wildbiologie und der Jagdpraxis oder die Erleichterung bei der Prädatorenbejagung sowie eine Erhöhung der Kirrmenge auf die altbewährte Regelung von einem Liter.

Letztgenannte Maßnahme ist vor dem Hintergrund eines deutlich erhöhten Schwarzwildbestandes und dem Erfordernis einer stärkeren Bejagung auch als Prävention zur Verhinderung eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest zu sehen. Zudem soll der hohe Stellenwert der Jagdausbildung weiter gestärkt und der Fragenkatalog der Jagdprüfung ausgeweitet werden. Dadurch können zusätzliche Fragen etwa zur Wildbrethygiene stärker aufgegriffen werden.

Eine neue Kormoranverordnung soll in eingeschränkten Fällen eine Regulation des Bestandes ermöglichen, um örtlich den Bestand von Fischarten wie Lachs, Äsche oder Aal zu sichern. Dies gewährleistet den Natur- und Artenschutz oberhalb und unterhalb der Wasseroberfläche. Der Kormoranbestand ist europaweit und auch in Nordrhein-Westfalen derzeit ungefährdet.