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15.11.2018

Luftreinhaltung: Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:

Zu den heutigen Urteilen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Essen und Gelsenkirchen nimmt Umweltministerin Ursula Heinen-Esser wie folgt Stellung:

"Es ist ohne Zweifel, dass die Einhaltung der Grenzwerte maßgeblich für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist. Die Bezirksregierungen Düsseldorf und Münster haben für Essen und Gelsenkirchen ambitionierte Luftreinhaltepläne mit einer Vielzahl von Maßnahmen vorgelegt, um dieses Ziel zu erreichen. Das Urteil kommt daher für uns überraschend, zugleich bietet es Orientierung", sagte Umweltministerin Heinen-Esser.

Sie kündigte an, dass die Landesregierung die Urteile, sobald sie vorliegen, sehr genau prüfen will, um dann zu entscheiden, ob sie in Berufung gehen wird. Dort, wo zonale Fahrverbote drohen, insbesondere wenn eine Stadt und eine Autobahn im Zentrum eines Ballungsgebietes wie dem Ruhrgebiet betroffen sind, sei schon jetzt absehbar, dass die Landesregierung in Berufung gehen wird.

"Wir stehen in unseren Ballungsräumen vor großen Herausforderungen. Wir müssen jetzt in wenigen Monaten das schaffen, was in vielen Jahren zuvor nicht gelungen ist – die Grenzwerte gelten bereits seit dem Jahr 2010", sagte Heinen-Esser. "Unser erklärtes Ziel bleibt es, die Luftqualität und damit die Lebensqualität nachhaltig so zu verbessern, dass wir den Ausstoß von Stickoxiden reduzieren und die Luftqualitätsgrenz-werte flächendeckend einhalten. Gleichzeitig müssen wir die Mobilität der Menschen sicherstellen."

"Wir sind auf einem guten Weg, aber wir sind eben noch nicht am Ziel", sagte die Ministerin. "Daher müssen wir beides tun: die Grenzwerte kurzfristig schnellstmöglich einhalten und unsere Mobilität mittel- und langfristig so emissionsfrei wie möglich gestalten."

Parallel zur Gerichtsverhandlung wurde heute im Bundeskabinett eine Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen. Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht hatte explizit aufgegeben, die Verhältnismäßigkeit von Dieselfahrverboten zu prüfen. Eine gesetzliche Einordnung zur Verhältnismäßigkeit von Dieselfahrverboten würde allen Beteiligten und auch den Gerichten eine zusätzliche Orientierung bieten.

Darüber hinaus regelt die vorgesehene Novelle, dass Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 von Fahrverboten ausgenommen werden, falls sie im Alltag nicht mehr als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer ausstoßen – etwa wenn sie mit zusätzlichen Katalysatoren nachgerüstet wurden.

"Insbesondere die konsequente Umsetzung der Hardware-Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen wäre aus Sicht des Gesundheits- und Verbraucherschutzes eine sinnvolle und wirksame Maßnahme zur schnelleren Erreichung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte und damit zur Vermeidung von Fahrverboten", sagte Heinen-Esser.