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20.05.2014

Minister Remmel: „Luftschadstoffbelastung ist an vielen Stellen weiterhin zu hoch“ - Bilanz der Luftqualität 2013: Schadstoff-Belastung der Luft nimmt weiter ab - Aber immer noch Handlungsbedarf bei Minderung von Feinstaub und Stickstoffdioxid

Die Schadstoff-Belastung der Luft ist in Nordrhein-Westfalen auch im vorigen Jahr wieder leicht zurückgegangen. Allerdings gibt es noch immer zu viele Überschreitungen der EU-Grenzwerte vor allem in den Ballungsgebieten. Das zeigen die Messungen zur Luftqualität im Jahr 2013, die das NRW-Umweltministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) heute vorgestellt haben. Die Auswertung der Messdaten für das Jahr 2013 zeigt, dass die Stickstoffdioxidbelastung seit 2009 langsam zurückgeht, allerdings ist sie an verkehrsstarken Innenstadtstraßen nach wie vor deutlich zu hoch. An 63 von insgesamt 129 Messstellen wurde der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid überschritten. Der Feinstaubgrenzwert wurde noch an drei von 69 Messstellen, in Aachen, Hagen und Gelsenkirchen überschritten. Besonders erfreulich ist, dass die Feinstaubwerte im Umfeld der einst stark belasteten Industriestandorte in Duisburg und Krefeld-Hafen, wo es  noch im Jahr 2012 mehrere Grenzwertüberschreitungen gab, nun in 2013 den EU-Grenzwert einhalten.  „Hohe Luftschadstoffbelastungen schaden der Gesundheit. Daher müssen wir weiter an der Verbesserung der Luftqualität arbeiten. Eine Entwarnung kann es nicht geben“, sagte Umweltminister Johannes Remmel.  „Auch wenn Luftschadstoffbelastungen in den letzten Jahren zurückgegangen sind, ist der Feinstaub- und Stickstoffdioxidausstoß in Nordrhein-Westfalen weiterhin zu hoch“, sagte auch der kommissarische Präsident des LANUV Dr. Thomas Delschen,

Die wichtigsten Ergebnisse der Luftqualität 2013 im Detail:

 

Feinstaub PM 10

Der EU-Grenzwert für den Jahresmittelwert wird an allen 69 Messstationen eingehalten. Mehr als die erlaubten 35 Überschreitungen des Tagesmittelgrenzwerts wurden an drei verkehrsnahen Stationen in Aachen (46 Überschreitungstage), Gelsenkirchen (45) und Hagen (43) registriert. Die zuständigen Behörden prüfen derzeit, welche Maßnahmen schneller umgesetzt werden können und welche zusätzlichen Minderungsmaßnahmen möglich sind, um Grenzwertüberschreitungen künftig zu vermeiden.
Zum ersten Mal seit Beginn der Feinstaubmessungen im Jahr 2000 wurde im Umfeld von Industriestandorten der EU-Grenzwert eingehalten. Durch die konsequente Umsetzung von Maßnahmen im Duisburger Thyssen-Krupp Stahlwerk und den Rückgang der Feinstaub-Hintergrundbelastung in Nordrhein-Westfalen insgesamt sind die Werte in Duisburg-Bruckhausen deutlich zurückgegangen. Wurden im Jahr 2003 dort 82 Überschreitungstage verzeichnet, waren es im Jahr 2013 nur noch 31. Im Krefelder Hafen waren im Jahr 2003 sogar 127 Überschreitungstage registriert worden. Dort konnte unter anderem durch die Erneuerung einer Zufahrtsstraße  und verstärkte Kontrollen bei den  Betrieben im Hafengebiet eine Abnahme der Überschreitungstage auf 27 im Jahr 2013 erreicht werden.

Feinstaub PM 2,5

Für die gesundheitlich besonders relevante Feinstaubfraktion PM 2,5 gilt ab 2015 der EU-Grenzwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) für das Jahresmittel. Dieser Wert wird an allen 24 Messstationen in NRW schon jetzt eingehalten.

Stickstoffdioxid NO 2

Das Jahresmittel der Stickstoffdioxidbelastung darf laut EU-Grenzwert nicht höher als 40 µg/m 3 betragen. Die 63 Überschreitungen dieses Grenzwertes traten ausnahmslos an verkehrsbelasteten Messstellen auf. Spitzenkonzentrationen oberhalb von 60 µg/m³ wurden erneut an Messorten in Düren, Düsseldorf und Köln festgestellt. Insgesamt ist der Trend der NO 2 -Belastung zwar rückläufig, aber mit Rückgängen von 1-2 µg/m³ pro Jahr immer noch viel zu langsam. Da der Straßenverkehr in den Städten der Hauptverursacher ist, sind in den Umweltzonen ab Juli nur noch schadstoffarme Fahrzeuge mit grünen Plaketten zulässig. Das Landesumweltministerium setzt sich bei der EU intensiv für eine verbesserte Abgasgesetzgebung ein, damit Neufahrzeuge im tagtäglichen Betrieb auf der Straße endlich tatsächlich so abgasarm sind, wie sie gemäß der EURO-Abgasnormen sein müssen. Darüber hinaus soll eine umfassende Strategie zur Stickstoffoxidminderung sicherstellen, dass die N 2-Hintergrundbelastung in Nordhein-Westfalen abnimmt.

Schwefeldioxid, Benzol und Ozon

Der EU-Grenzwert für Schwefeldioxid wird seit Jahren überall sicher eingehalten. Eine einzelne Grenzwertüberschreitung des Jahresmittelwerts von Benzol wurde in Bottrop in der Nähe einer Kokerei nachgewiesen. Bezirksregierung, LANUV und der verursachende Betrieb sind den Ursachen  nachgegangen und konnten technische Defekte in einer Kühleinrichtung als Ursache ermitteln. Erste Maßnahmen wurden bereits umgesetzt.
Die Ozonkonzentration war im Jahr 2013 auf einem insgesamt unkritischen Niveau. Lediglich an drei Hochsommertagen war die Konzentration so weit angestiegen, dass die Bevölkerung über die erhöhte Ozonbelastung informiert wurde.

Permanente und hohe Belastungen mit Feinstaub und Stickoxiden haben deutliche gesundheitliche Folgen und lassen das Sterblichkeitsrisiko deutlich ansteigen. Zu diesem Ergebnis kam 2011 eine Langzeitstudie des LANUV. Die umfangreiche und bundesweit einmalige Langzeitstudie hatte einen deutlichen Zusammenhang zwischen den Belastungen durch Feinstaub/Stickstoffdioxid, der Wohnortnähe zu einer vielbefahrenen Straße und der allgemeinen Sterblichkeit sowie der Todesursache durch Herz-Kreislauferkrankungen gezeigt. „Bürgerinnen und Bürger in den Ballungsgebieten sind zu hohen Luftschadstoffbelastungen ausgesetzt. Wir müssen die Gesundheit der Menschen schützen und die Luftreinhaltung weiter konsequent fortsetzen. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass die eingeleiteten Maßnahmen zwar wirken, aber noch lange nicht ausreichen. Dass die Umweltzonen in Nordrhein-Westfalen jetzt auf grün gestellt werden, ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Gesundheitsschutz“, erklärte Minister Remmel.

„Saubere Luft bedeutet Gesundheit und Lebensqualität“, betont der kommissarische Präsident des LANUV Dr. Thomas Delschen. Die Messungen des LANUV geben den Behörden vor Ort die verlässliche Grundlage für gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in den Kommunen. „Die seit Jahren laufenden Anstrengungen zur Luftreinhalteplanung in NRW setzen auf nachhaltige Wirkung. Und die Wirkung zeigte sich Anfang März, als eine extreme Feinstaubsituation große Teile Europas im Griff hatte. Die Belastungsspitzen sind hier in NRW weit weniger dramatisch ausgefallen, als beispielsweise in Frankreich.“

Die Luftschadstoffbelastung ist bei Wetterlagen mit geringem Luftaustausch, wie beispielsweise auch im März dieses Jahres, oft besonders hoch. Innerhalb weniger Tage reichern sich dann gerade in den Ballungsräumen Feinstaub und Stickstoffdioxid in der Luft an, so dass es zu Episoden mit erhöhter Gesundheitsbelastung kommt. Zur Vermeidung von gesundheitsschädlichen Auswirkungen durch Feinstaub legt die Weltgesundheitsorganisation WHO einen weitaus strengeren Maßstab an als die EU. Die WHO empfiehlt  zur Vermeidung von Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt einen Jahresmittelwert von höchstens 20 µg/m³. Der EU-Feinstaubgrenzwert beträgt 40 µg/m³ im Jahresmittel. Nach geltendem EU-Recht  darf die mittlere Feinstaubkonzentration an maximal 35 Tagen höher als  50 µg/m³ betragen. Bei uns in NRW entsprechen nur Gebiete abseits der Städte, Industrieanlagen und Verkehrsachsen den WHO-Luftgüterichtwerten.

Das NRW-Umweltministerium forciert die Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität auf allen Ebenen. Das beinhaltet die Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung von Luftreinhalteplänen, regional und landesweit abgestimmte Strategien und Programme zur Luftreinhaltung sowie Initiativen beim Bund und der EU.

Zu den Begrifflichkeiten:
µg/m 3 : Mikrogramm pro Kubikmeter
Feinstaub PM 10 : Partikel  < 10 Mikrometer (µm)
Feinstaub PM 2,5 : Partikel  < 2,5 Mikrometer (µm)
NO 2: Stickstoffdioxid