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21.11.2014

Minister Remmel: „Regionale Spezialitäten als identitätsstiftende Erzeugnisse schützen“ - Westfälischer Pumpernickel feiert EU-Schutz

Mit dem „Westfälischen Pumpernickel“ ist ab sofort eine weitere Spezialität aus NRW als geografische Angabe europaweit geschützt und steht damit in einer Riege mit dem Parmesankäse oder dem Champagner. „Ich gratuliere der Schutzgemeinschaft westfälischer Pumpernickel zu ihrem Engagement und dem damit verbundenen Erfolg“, sagte der Minister. „Wir haben in Nordrhein-Westfalen eine Vielfalt an regionalen Spezialitäten, die für eine besondere Tradition stehen. Diese regionalen Besonderheiten gilt es als wertvolle und identitätsstiftende Erzeugnisse zu schützen und sie über die Grenzen von NRW hinaus bekannt zu machen. Mit dem „Westfälischen Pumpernickel“ haben wir nun eine weitere Spezialität, die als Botschafter des guten Geschmacks für NRW wirbt“, erklärte Landwirtschaftsminister Johannes Remmel.


Zu den nordrhein-westfälischen Spezialitäten gehören zum Beispiel die Aachener Printen, der Nieheimer Käse, rheinisches Apfelkraut, Düsseldorfer Mostert, Kölsch oder der Westfälische Knochenschinken. Die Spezialitäten sind wichtig für die Entwicklung der jeweiligen Regionen. Sie ermöglichen zusätzliche Wertschöpfungspotenziale und fördern das Image eines Standortes, indem sie ein Produkt mit seinem Ursprungsort verknüpfen. Remmel sagt: "Jede Region zwischen Rhein und Weser hat ihre individuellen Reize, die sich unter anderem in den traditionellen Produkten und regionaltypischen Lebensmitteln niederschlagen. Auch das verleiht den nordrhein-westfälischen Regionen ihre Einmaligkeit und Besonderheit.


Als Westfälischer Pumpernickel darf nur solches Brot bezeichnet werden, das nach genau festgelegten Herkunfts- und Qualitätsanforderungen in Westfalen hergestellt wird. Pumpernickelhersteller haben die Schutzgemeinschaft Westfälischer Pumpernickel e.V. gegründet, um gemeinsam den EU-Schutz zu beantragen. Damit sollen Generationen übergreifende Rezepte und Herstellungsverfahren bewahrt werden. „Wir sind stolz, dass uns von der EU die Einmaligkeit des „Westfälischen Pumpernickels“ bestätigt worden ist“ so Thomas Gill, Vorsitzender der Schutzgemeinschaft Westfälischer Pumpernickel e.V.


Mit dem EU-Schutz als regionale Besonderheit liegt der Westfälische Pumpernickel ganz im aktuellen Verbrauchertrend. „Die Nachfrage nach regionalen Lebensmitteln steigt. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher wollen wissen, wo ihre Lebensmittel herkommen und wie sie erzeugt werden", sagte Minister Johannes Remmel. "Es ist zu beobachten, dass seit einigen Jahren in NRW ein neues Qualitätsbewusstsein für unsere regionalen Produkte entsteht. Der steigende Absatz von Produkten regionaler Herkunft ist für Verbraucherinnen und Verbraucher, für die Erzeugerbetriebe und für die Regionen insgesamt ein Gewinn."


Als regionale Spezialitäten gelten insgesamt 12 Produkte aus NRW. So genießen der Westfälische Knochenschinken, der Bornheimer Spargel, der Walbecker Spargel, die Stromberger Pflaume, Düsseldorfer Mostert, Nieheimer Käse, Rheinisches Apfelkraut, Rheinisches Rübenkraut, Aachener Printen, Kölsch, Dortmunder Bier und nun auch der Westfälische Pumpernickel den EU-Schutz als besondere Spezialitäten einer bestimmten Region.