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21.04.2015

Minister Remmel: „Rohstoffe sichern und Mülltourismus durch NRW vermeiden“ - Kabinett beschließt Entwurf des Ökologischen Abfallwirtschaftsplans NRW für Siedlungsabfälle

Die Landesregierung hat einen neuen Abfallwirtschaftsplan vorgelegt, der Ziele für die Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen in NRW vorgibt. Nach dem Abschluss und der Auswertung des Beteiligungsverfahrens hat das Kabinett heute (21. April) den neuen Ökologischen Abfallwirtschaftsplan NRW (ÖAWP) verabschiedet. Mit dem ÖAWP werden die Weichen dafür gestellt und eine weitere Maßnahme des Koalitionsvertrags umgesetzt. „Abfallwirtschaft ist Teil einer umfassenden Ressourcenwirtschaft, bei knappen Rohstoffen wird das immer wichtiger“, erklärte Umweltminister Johannes Remmel. „Daher haben wir uns bei der Erstellung des Abfallwirtschaftsplans an drei Eckpunkten orientiert: Mülltourismus vermeiden, hochwertig verwerten und ortsnah beseitigen.“ Zentraler Punkt des neuen ÖAWP ist die Umsetzung einer regionalen Entsorgungsautarkie und des von der EU vorgegebenen Prinzips der Nähe. „Abfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, müssen auch im Land selbst und möglichst in der Nähe des Ortes, wo sie entstehen, entsorgt werden. Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan wird das Prinzip der Nähe konkretisiert, gleichzeitig verbleibt aber genug Spielraum für die Kommunen“, sagte Minister Remmel. Der Abfallwirtschaftsplan wird nun dem Landtag zugeleitet, um das Benehmen mit den Landtagsauschüssen für Umwelt, für Wirtschaft und für Kommunales zu erreichen. Danach wird der ÖAWP in Kraft gesetzt.

Der neue AWP sieht fünf Entsorgungsregionen in NRW vor: Die Region I umfasst die kreisfreien Städte Düsseldorf, Krefeld und Mönchengladbach, die Kreise Euskirchen, Heinsberg, Kleve, Viersen und Wesel, den Rhein-Kreis Neuss, den Rhein-Erft-Kreis sowie das Gebiet des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (Stadt Aachen, StädteRegion Aachen, Kreis Düren).

Die Städte Köln und Leverkusen, der Bergische Abfallwirtschaftsverband (Oberbergischer und Rheinisch-Bergischer Kreis) und die Rheinische EntsorgungsKooperation (Stadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis) bilden die Region II.

Die Region III entspricht im Wesentlichen dem Regierungsbezirk Arnsberg ohne die Städte Bochum und Herne sowie den Ennepe-Ruhr-Kreis, die Mitglieder im Zweckverband EKOCity sind.

Der Regierungsbezirk Detmold bildet die Region IV.

Die Region V umfasst das Gebiet des Zweckverbandes EKOCity (Städte Bochum, Herne, Remscheid, Wuppertal, Kreise Mettmann und Recklinghausen, Ennepe-Ruhr-Kreis), die so genannten „Karnap“-Städte (Bottrop, Essen, Gelsenkirchen, Mülheim an der Ruhr), die Städte Duisburg, Münster, Oberhausen und Solingen sowie die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf.

Durch die Bildung von Entsorgungsregionen wollen wir die Funktionsfähigkeit der überwiegend in kommunaler Hand befindlichen Entsorgungsinfrastruktur und die Entsorgungssicherheit für Siedlungsabfälle langfristig sichern und zu einer Vergleichmäßigung der Abfallgebühren beitragen.

„Mit dem neuen Abfallwirtschaftsplan schaffen wir Planungssicherheit auch für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und die Betreiber von Abfallentsorgungsanlagen und wirken so dem ungesunden Dumping-Preiskampf auf Kosten der Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler entgegen“, betonte Minister Remmel.

Für das Jahr 2025 ist nach der Prognose mit einer Menge von rund 4,42 Mio. Tonnen an behandlungsbedürftigen Siedlungsabfällen zu rechnen. Gegenüber dem Jahr 2010 würde dies einen Mengenrückgang um rund 0,56 Mio. Tonnen oder 11 Prozentpunkte bedeuten. Die nordrhein-westfälischen Hausmüllverbrennungsanlagen verfügen über eine Gesamtkapazität von mehr als 6 Millionen Tonnen pro Jahr. Etwa ein Drittel dieser Kapazitäten wird für die Behandlung von Siedlungsabfällen zukünftig nicht mehr benötigt. „Ich halte es daher für zwingend erforderlich, die Kapazitäten der Hausmüllverbrennungsanlagen mittel- bis langfristig an den rückläufigen Bedarf anzupassen. Den Import von Abfällen aus dem Ausland halte ich für keine langfristig tragfähige Strategie zur Lösung des Problems“, sagte der Minister.

Bioabfälle als Rohstoffe sichern

Ein weiteres wichtiges Thema des neuen Ökologischen Abfallwirtschaftsplans ist die Optimierung und Intensivierung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bioabfällen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes schreibt seit Januar 2015 eine getrennte Erfassung der Bioabfälle vor. Für Minister Remmel steckt in dieser neuen Regelung des Bundes eine Chance für NRW, denn Bioabfälle sind eine wichtige Energie- und Rohstoffquelle, die intensiver genutzt werden muss: „Wichtig ist uns vor allem die Nutzung des energetischen Potenzials der Bioabfälle in Form von Biogas. In der energetischen Verwertung von geeigneten Bioabfällen mit anschließender stofflicher Nutzung sehen wir einen optimalen Weg zu einem effizienten Klima- und Ressourcenschutz und einen wichtigen Schritt, die Bioenergie nachhaltig weiterzuentwickeln.“, sagte Remmel. Denn Bioabfälle eignen sich sehr gut zum Betrieb von Biogasanlagen und damit zur nachhaltigen und klimaneutralen Produktion von Strom und Wärme und qualitätsgesicherte Gärreste aus den Biogasanlagen als Dünger.

Der ÖAWP sieht ambitionierte Ziele für die zukünftig getrennt zu erfassenden Bioabfälle vor. Als langfristiger landesweiter Wert werden 150 Kilogramm pro Einwohner und Jahr angestrebt.

Auf welchem Wege Bioabfälle gesammelt und verwertet werden, entscheiden die Kommunen. „Wir machen keine Vorgaben für ein bestimmtes Erfassungssystem. Die Kommunen vor Ort wissen am besten, was machbar ist. Es soll hierdurch auch ein Wettbewerb um die besten Ideen und Konzepte angeregt werden“, sagte Remmel. Um die Kommunen zu unterstützen, enthält der Abfallwirtschaftsplan Handlungsempfehlungen zur getrennten Erfassung und Verwertung von Bioabfällen.