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10.10.2021

Neue Broschüre gibt Tipps für weniger Lärm

Ministerin Heinen-Esser: „Jeder kann selbst dazu beitragen, dass es in seinem Umfeld ruhiger zugeht.“

Jetzt im Herbst kommen sie wieder verstärkt zum Einsatz - motorgetriebene Laubbläser und Laubsauger, die helfen sollen, in Gärten, Parkanlagen und auf Gehwegen das anfallende Laub zu sammeln. Zugleich sorgen sie immer wieder für Diskussionen, weil sie laut sind und aufgrund ihres Verbrennungsmotors Abgase verursachen. „Hohe Lärmbelastungen, egal, ob sie durch ein Gartengerät, durch Maschinen oder den Verkehr verursacht werden, können ein gravierendes Umwelt- und Gesundheitsproblem darstellen. Jeder kann selbst dazu beitragen, dass es in seinem Umfeld ruhiger zugeht“, sagte Umweltministerin Heinen-Esser.

Wie das geht, zeigt die neue Broschüre ‘Besser leben mit weniger Lärm‘ des Umweltministeriums. Sie gibt Informationen und Tipps für einen wirksamen Lärmschutz im Alltag. Wie laut darf es bei Festen werden? Was ist beim Bohren und Heimwerken zu beachten? Wie laut darf ich musizieren? Wo ist es laut? Und: Wer schützt mich vor Lärm? Auf diese und weitere Fragen gibt die Broschüre Antworten. So erfährt man zum Beispiel, dass beim Gebrauch von Laubbläsern und Laubsammlern eine zusätzliche Mittagsruhe eingehalten werden muss – sie dürfen an Werktagen nur in der Zeit von 9 bis 13 Uhr und 15 bis 17 Uhr genutzt werden. Dies gilt gleichermaßen für Privatpersonen, Gewerbetreibende und kommunale Arbeitskräfte.

Wie die Broschüre anschaulich macht, ist es in Nordrhein-Westfalen besonders in den Ballungsräumen und an viel befahrenen Straßen, Schienenwegen und Flughäfen laut. Impulse, um die Lärmbelastung für Bürgerinnen und Bürger zu mindern, setzt die Umgebungslärm-Richtlinie der EU. Sie verlangt, dass Ballungsräume, Hauptverkehrsadern und Flughäfen mit ihrer Lärmbelastung im Fünf-Jahres-Rhythmus erfasst und die Ergebnisse in Lärmkarten abgebildet werden. Sie sind Grundlage und Ausgangspunkt für die Erstellung von Lärmaktionsplänen, in denen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen Maßnahmen zur Lärmminderung festlegen.

Jeder Lärm wird subjektiv unterschiedlich wahrgenommen. Lärm kann Stress auslösen und langfristig zu ernsthaften Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems führen. Unser Gehör können wir nicht abschalten und es vergisst nicht. Besonders laute Geräuscheinwirkungen summieren sich über die Jahre. Hörschäden treten daher oft erst spät nach der auslösenden Lärmsituation auf. Wer vorbeugen will, sollte seinen Ohren immer wieder ganz bewusst ergiebige „Lärmpausen“ gönnen.

Umweltministerin Heinen-Esser ruft daher unter anderem dazu auf, beispielsweise bei Bau-, Heimwerker- oder Gartengeräten auf leise und emissionsarme Produkte zu achten: „Beim Kauf von Geräten sollte stets auch die Lautstärke geprüft und verglichen werden. Eine geringe Lautstärke sollte fester Bestandteil der Kaufentscheidung sein – und natürlich die Frage, ob ein Gerät überhaupt erforderlich ist. Beim Laubbläser zum Beispiel ist vorab zu prüfen, ob das Laub nicht ebenso gut mit einem Laubrechen beseitigt werden kann. Damit werden Umwelt und Gesundheit geschont, dies gilt auch für kleine Bodenlebewesen.“