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04.08.2020

Neue ÖKOPROFIT-Richtlinie

ÖKOPROFIT-Projekte reduzieren den jährlichen CO2- Ausstoß um 337.000 Tonnen, sparen mehr als 3,7 Millionen Kubikmetern Wasser und vermeiden 53.000 Tonnen Restabfall / Umweltministerin Heinen-Esser: Ich freue mich, dass wir in diesem Jahr die Förderung bei ÖKOPROFIT-Projekten erweitern konnten

Am 3. Juli 2020 wurde die neue Ökoprofit-Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht (Ministerialblatt NRW. 2020 S. 357). Damit tritt sie nun in Kraft. Umweltministerin Heinen-Esser: "Ich freue mich, dass wir in diesem Jahr die Förderung bei ÖKOPROFIT-Projekten erweitern konnten. Denn solche Projekte senken den CO2- Ausstoß, steigern die Energieeffizienz und sichern Arbeitsplätze".

Neben der bisher schon möglichen Förderung des ÖKOPROFIT-Einsteigerprojektes können mit der neuen Richtlinie auch der ÖKOPROFIT-Klub, ÖKOPROFIT-Mikro, ein Einsteigermodul für kleinere Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, sowie ÖKOPROFIT-Energie gefördert werden.

In Ökoprofit-Projekten werden Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, Erneuerbare Energien, Mobilität, Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz, nachhaltige Beschaffung, Organisation und Kommunikation sowie Biodiversität durchgeführt. "Unser Ziel ist es, uns unabhängig von der Corona-Krise nachhaltiger, klimafreundlicher und ressourceneffizienter aufzustellen. Mit der Teilnahme an ÖKOPROFIT leisten viele engagierte Unternehmen und Einrichtungen aus ganz Nordrhein-Westfalen einen wesentlichen Beitrag dazu. Sie dokumentieren die Relevanz, die dem Thema "Umwelt-, Klima- und Ressourcenschutz" im Wirtschaftsleben und in unserer Gesellschaft inzwischen zufällt", so Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.

Durch die Teilnahme an ÖKOPROFIT in Nordrhein-Westfalen spart jedes Unternehmen durchschnittlich über 40.000 Euro an Betriebskosten jährlich ein. Denn der Ausstoß von CO2 wird pro Jahr um circa 337.000 Tonnen verringert, rund 752 Millionen Kilowattstunden Strom und mehr als 3,7 Millionen Kubikmetern Wasser werden weniger verbraucht, und über 53.000 Tonnen Restabfall wird eingespart.

Ein überaus erfreulicher Effekt von ÖKOPROFIT ist zudem die Vernetzung von Betrieben, Behörden und Gruppen in einer Stadt oder einer ganzen Region, die sich durch das gemeinsame Engagement miteinander verbunden fühlen. "Gerade die Vernetzung der Betriebe und der Austausch der besten Ideen untereinander soll in Zukunft über die neue Fördermöglichkeit der ÖKOPROFIT-Klubs noch stärker unterstützt werden. Schließlich ist das gemeinsame Engagement für ÖKOPROFIT nicht nur gut für das Weltklima - sondern auch für das Betriebsklima!", stellt Umweltministerin Heinen-Esser fest.

Mit der neuen Richtlinie steigt für die Kommunen der Fördersatz eines ÖKOPROFIT-Einsteigerprojekts von derzeit 20.000 Euro auf bis zu 25.000 Euro und zugleich wurde die Anforderung an die Mindestteilnehmerzahl von zehn auf acht gelockert. Die neuen Projekte ÖKOPROFIT-Energie werden nun mit 12.500 Euro und ÖKOPROFIT-Mikro mit 25.000 Euro jeweils maximal gefördert. Der ÖKOPROFIT-Klub kann jährlich mit bis zu 5.000 Euro gefördert werden.

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ÖKOPROFIT steht für Ökologisches Projekt für integrierte Umwelt-Technik. Es ist ein Kooperationsprojekt zwischen Kommunen und der Wirtschaft sowie den Verbänden, bei dem mit Hilfe von Experten praxisnahe Umweltschutzmaßnahmen für die Unternehmen erarbeitet und umgesetzt werden. In Nordrhein-Westfalen sind inzwischen 194 kommunale ÖKOPROFIT-Projekte erfolgreich abgeschlossen worden, hierbei wurden bereits 2.193 Betriebe und Einrichtungen mit der ÖKOPROFIT-Urkunde ausgezeichnet.

Seit 2000 fördert Nordrhein-Westfalen über das Umweltministerium alle Kommunen, die ein ÖKOPROFIT-Projekt für die vor Ort ansässigen Unternehmen durchführen.