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25.02.2015

NRW -Verbraucherschutzministerium ermöglicht Kreisen, Lockerung der Stallpflicht zu überprüfen

Das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium hat heute den Erlass zur Aufstallungspflicht für Geflügel in den ausgewiesenen Risikogebieten vom 26. November 2014 aufgehoben. Grund für die Stallpflicht waren die Geflügelpestausbrüche im letzten Jahr gewesen. Das Ministerium hat die Kreise und kreisfreien Städte in NRW nun gebeten, eine eigene Risikoeinschätzung vor Ort vorzunehmen. Sie sollen überprüfen, ob es weiterhin notwendig ist, die Stallpflicht aufrechtzuerhalten und in eigener Zuständigkeit über eine Aufstallung in den jeweiligen Risikogebieten entscheiden. Nach mehreren Vogelgrippe-Fällen war im letzten Jahr in mehreren Bundesländern eine Stallpflicht verhängt worden. Auch in NRW wurden Risikogebiete ausgewiesen, um ein Übergreifen der Vogelgrippe auf Hausgeflügel zu verhindern. Diese Gebiete wurden in stark frequentierten Flugzonen von Zugvögeln ausgewiesen und dort, wo sich viele Zugvögel niederlassen. Die Stallpflicht in Mecklenburg-Vorpommern und den Niederlanden wurde aufgehoben. Niedersachsen hat sich ähnlich wie NRW gegenüber den Kreisen ebenfalls für eine Lockerung der Stallpflicht ausgesprochen.